REGION

Wird der Apfelwein zum Kulturerbe?

Auch die Bewirtschaftung von Streuobstwiesen gehören zur Tradition rund um den Apfelwein.
Foto: Apfelwein Centrum Hessen


Donnerstag, 06.08.2020

Vier hessische Traditionen sind derzeit im Rennen um die Aufnahme ins das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes: Die hessische Apfelweinkultur, die Fastnachtsbräuche der Herbsteiner Foaselt, die Technik des Tabakanbaus und der Zigarrenverarbeitung am Oberrhein und das Uhrmacherhandwerk. Derzeit berät das Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe bei der Deutschen UNESCO-Kommission über diese und weitere bundesweite Bewerbungen. Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes würdigt kreative und inklusive Kulturformen und deren reichen Schatz an Erfahrungswissen.

Bisher nur Kratzputz im Verzeichnis

„Bisher ist nur eine rein hessische Tradition im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes vertreten: der hessische Kratzputz. Es wird also höchste Zeit, dass wir zeigen, welche großartigen Bräuche und Kulturformen sich noch in unserem Bundesland finden“, erläutert Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn. „Alle vier Vorschläge haben ihre besondere Geschichte und drücken regionale Bräuche aus, die vor allem durch das Engagement von vielen Ehrenamtlichen lebendig gehalten werden. Ich drücke allen die Daumen, dass sie die weiteren Hürden nehmen und wir uns nächstes Jahr über weitere hessische Vertreter im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes freuen können.“

Apfelwein: Teil hessischer Lebensart

Der Antrag auf Aufnahme der hessischen Apfelweinkultur wurde vom Verein Apfelwein Centrum Hessen gestellt. Er stellt den Apfelwein als zentralen Bestandteil hessischer Lebensart dar, der von vielen Veranstaltungen und fachlichem Knowhow am Leben gehalten wird: So gibt es neben den vielen Apfelweinwirtschaften eine Apfelwein- und Obstroute, das Apfelweinfestival in Frankfurt und den „Goldenen Apfel“, der Engagement im Bereich des Erhalts von Streuobstwiesen ehrt.

Entscheidung im kommenden Frühjahr

Für die Aufnahme ins Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes treffen die Bundesländer eine Vorauswahl. Dann prüft das Sekretariat der Kultusministerkonferenz die Anträge und übermittelt sie an das Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe, das von der Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission einberufen wird. Die Empfehlungen des Expertenkomitees müssen von der Kulturministerkonferenz im Benehmen mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien bestätigt werden. Mit einer Entscheidung ist im kommenden Frühjahr zu rechnen. (pm) +++