HANAU

Vorläufiges Insolvenzverfahren beim Fußball-Hessenligisten Hanauer FC

Der Fußballklub aus Hanau ist im vorläufigen Insolvenzverfahren
Archivfoto: Carina Jirsch
von HANS-HUBERTUS BRAUNE


Donnerstag, 05.11.2020

Das Amtsgericht Hanau hat den Sanierungsexperten und Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner von der bundesweit tätigen Kanzlei Brinkmann & Partner zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen des Ersten Hanauer Fußball-Club 1893 bestellt. Betroffen von den gerichtlich angeordneten Sicherungsmaßnahmen seien sämtliche Mannschaften des Vereins, erklärte der Insolvenzverwalter in einer Pressemitteilung am Donnerstagabend.

Beim Ersten Hanauer Fußball-Club 1893 handelt es sich um den ältesten Fußballverein in Hessen und um den viertältesten Fußballverein Deutschlands. Im Jahr 2018 feierte der Verein das 125-jährige Jubiläum.

Die erste Seniorenmannschaft spielt in der Hessenliga. Derzeit belegt die Mannschaft den vierten Tabellenplatz. Der Spielbetrieb ist jedoch aufgrund der Corona-Pandemie zunächst bis zum 30. November 2020 unterbrochen.

"Beitragsrückstand aufgelaufen"

Der Verein erklärt auf seiner Internetseite zur finanziellen Situation: "Bei unserem Partner, der Krankenkasse Knappschaft, sind die Spieler im Kader unserer 1. Mannschaft gesetzlich krankenversichert. Hier war ein Beitragsrückstand aufgelaufen, der kurzfristig nicht ausgeglichen werden konnte."

Daraufhin habe die "Knappschaft" wegen dieser offenen Forderung den oben erwähnten Insolvenzantrag gestellt. Hanau 93 sei nun in Verhandlung mit dem Insolvenzverwalter mit dem Ziel, den Sachverhalt schnellstmöglich zu klären, die offene Forderung der "Knappschaft" zu begleichen und damit den Insolvenzantrag aus der Welt zu schaffen.

"Wir müssen uns jetzt erst einmal ein Bild vor Ort machen und mögliche Sanierungsmöglichkeiten des Vereins prüfen. Wichtig ist dabei, dass sämtliche Beteiligte im Verein nun an einem Strang ziehen“, erklärt der vorläufige Verwalter Dr. Jan Markus Plathner. 

Die ersten Abstimmungen, ob eine Sicherstellung der Spielergehälter über das Insolvenzausfallgeld möglich ist, wurden bereits eingeleitet. "Da dem Insolvenzantrag ein sogenannter Fremdantrag einer Krankenkasse zu Grunde liegt, habe ich mich mit den handelnden Personen jedoch noch nicht wegen einzelner Sachverhalte abstimmen können. Das wird jetzt wichtig sein." Wichtig sei zudem, dass für den Fall der Wiederaufnahme des Spielbetriebs der Verein startbereit ist.

"Konstruktive Mitarbeit"

An den Vorstand des Vereins richtet Plathner folgendes Signal: "Für den Fortgang des Verfahrens ist es wichtig, dass insbesondere der Vorstand konstruktiv mitarbeitet und sich offen für Lösungen zeigt. Mein Team und ich wollen helfen."

Eine Möglichkeit, den Verein zu sanieren, bietet auch ein sogenanntes Insolvenzplanverfahren, so Dr. Jan Markus Plathner. Da die Spielordnung des Hessischen Fußballverbands für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in der Saison 2020/21 keinen Zwangsabstieg vorsieht, gibt es auch begründete Hoffnungen, die Spielklasse zu halten. Ein wichtiger Teil der Arbeit wird auch auf die Aufrechterhaltung des Trainings- und Spielbetriebs der Jugendabteilungen sein. Plathner war bereits als Sanierer bei den Insolvenzverfahren von Darmstadt 98, SpVG Bayreuth, 1. FC Eschborn, SV Bernbach und SV Niederursel tätig, so der Insolvenzverwalter in der Pressemitteilung abschließend. (pm) +++