REGION

Start des harten Lockdowns: Neue Corona-Maßnahmen - was gilt wo?

Ab diesen Mittwoch gelten neue Corona-Regeln für den harten Lockdown. Ab diesen Mittwoch gelten neue Corona-Regeln für den harten Lockdown.
Symbolbild KN
von JOANA SCHNEIDER


Mittwoch, 16.12.2020

Nun ist er da, der harte Lockdown wenige Tage vor Weihnachten. Bereits am Sonntagmorgen haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs darauf geeinigt, das öffentliche Leben in Deutschland ab Mittwoch herunterzufahren, weil die bisherigen Maßnahmen zwar richtig waren, „aber noch nicht hinreichend“, erklärte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier.

Um Kontakte möglichst zu minimieren, gelten die bisherigen Kontaktbeschränkungen daher auch weiterhin. Auch an Silvester wird es davon keine Ausnahme geben. Doch welche Regeln gelten außerdem? Und mit wem dürfen wir Weihnachten feiern?

KINZIG.NEWS gibt eine Übersicht über die aktuellen Regeln und die zusätzlichen Maßnahmen in Hessen, Bayern und Thüringen.

<i>Foto: picture alliance/dpa/Bernd Thissen</i>
Foto: picture alliance/dpa/Bernd Thissen

Bundesweit gilt:

Archivfoto KN/Joana Schneider

In Hessen gelten nächtliche Ausgangsbeschränkungen bereits seit Freitag für Landkreise oder kreisfreie Städte, die den Inzidenzwert von 200 an drei aufeinander folgenden Tagen überschreiten. Zwischen 21 Uhr und 5 Uhr darf die eigene Wohnung dann nur aus wichtigen, zum Beispiel medizinischen oder beruflichen, Gründen, verlassen werden. Die Ausgangssperre wird durch die Ordnungsämter und gegebenenfalls mit Unterstützung der Landespolizei kontrolliert. Darüber hinaus gilt ein ganztägiges Alkoholverbot im öffentlichen Raum, berichtet Bild.de.

Besucher und Beschäftigte von Alten- und Pflegeheimen müssen nicht nur die Maskenpflicht beachten, sondern spezielle FFP2- oder KN95-Masken tragen. Das Personal muss darüber hinaus mindestens einmal pro Woche auf Corona getestet werden. Nur noch zweimal in der Woche dürfen die Bewohner von bis zu zwei Personen besucht werden.

In Bayern gelten landesweit ab Mittwoch sogar ganztägige Ausgangsbeschränkungen. In der Nacht – von 21 Uhr bis 5 Uhr – darf die eigene Wohnung nur noch aus wichtigen Gründen, wie medizinischen Notfällen oder dem Weg zur Arbeit verlassen werden. Diese Regelung gilt auch an den Weihnachtsfeiertagen. Bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500 Euro.

Auch Thüringen berät über die bundesweiten Beschlüsse hinaus über nächtliche Ausgangssperren. Für die Klassenstufen eins bis sechs soll Distanzunterricht und häusliches Lernen eingeführt werden. 

Die neuen Regelungen von Bund und Ländern gelten vorerst bis zum 10. Januar 2021. Am 5. Januar soll in einer weiteren Konferenz zwischen der Kanzlerin und den Länderchefs über den weiteren Umgang mit der Corona-Pandemie bestimmt werden. Bis dahin könnten immerhin schon die ersten Impfungen verabreicht worden sein. +++