GRÜNDAU

Verkauf der gemeindlichen Grundstücke beginnt

Am 1. März beginnt das Bewerbungsverfahren für die gemeindlichen Grundstücke im Gebiet „Lange Rainshohle“ in Lieblos. - Foto: privat


Montag, 22.02.2021

GRÜNDAU - „Damit treten wir in die entscheidende Phase der Grundstücksvergabe ein“, gab Bürgermeister Gerald Helfrich jetzt bekannt. Zuvor hatte der Gemeindevorstand den vorgelegten Entwurf über die Verteilung der 17 gemeindlichen Grundstücke nach dem „Einheimischenmodell“ und dem „Losverfahren“ seine Zustimmung erteilt.

Nach den Regularien der Grundstücksvergaberichtlinien ist eine Frist zur Bewerbung von mindestens sechs Wochen einzuhalten. In dieser Zeit werden alle auf der Interessenbekundungsliste stehenden Bewerber von der Gemeinderwaltung angeschrieben und informiert. Gleichzeitig besteht auch noch die Möglichkeit, für die nicht auf dieser Liste stehenden Personen und Familien, sich auf die Grundstücke zu bewerben.

Die Bewerbungsfrist beginnt am 01.03.2021 und endet am 12.04.2021. Der 12.04 2021 ist eine Ausschlussfrist, d.h. nach dem 12.04.2021 eingehende Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die für die Bewerbung notwendigen Unterlagen stehen auf der gemeindlichen Homepage unter folgenden Link ab dem 01.03.2021 zum Download zu Verfügung:

https://www.gruendau.info/seite/de/gemeinde/02/WB/Startseite.html

Hier befindet sich der Bewerbungsbogen für beide Verfahren, darüber hinaus sind dort die Vergaberichtlinien hinterlegt.

Weiterhin stellen wir dort die Lagepläne der nach den unterschiedlichen Verfahren aufgeteilten und farblich markierten Grundstücke sowie den Bebauungsplan „Lange Rainshohle“ zur Verfügung.

Die Bewerbung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen und ist an den Gemeindevorstand der Gemeinde Gründau, Rathaus OT Lieblos, Am Bürgerzentrum 1, 63584 Gründau oder per E-Mail an [email protected] oder philipp.vogler@gruendau zu richten.

Nach Eingang der Unterlagen werden diese von der Verwaltung geprüft und evtl. noch offene Punkte geklärt. (pm) +++

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