Perspektivplan im Fokus: Lockerungen für Handel und Gastronomie könnten kommen
Donnerstag, 25.02.2021
von STEFANIE HARTH
WIESBADEN - Bereits vor dem nächsten Corona-Gipfel von Bund und Ländern am 3. März hat die Diskussion um Lockerungen im Einzelhandel und in der Gastronomie Fahrt aufgenommen: Einige Bundesländer sind vorgeprescht; jetzt beschäftigt sich Hessen mit der Thematik. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie sei es wichtig, den Menschen eine Orientierung zu geben, meint Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU), der aktuell gemeinsam mit seinem Stellvertreter, Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne), den hessischen Perspektivplan für eine verantwortungsvolle Öffnung vorgestellt hat.
Die Landesregierung habe sich intensiv mit der Frage befasst, wie eine verantwortbare Rückkehr in den gesellschaftlichen Alltag unter sorgsamer Berücksichtigung der pandemischen Lage mit nachvollziehbaren Kriterien aussehen könnte. Ziel sei es, die Corona-Maßnahmen schrittweise zu lockern.
„Wir bleiben bei unserer Linie – wir bleiben vorsichtig und besonnen“, sagt Bouffier. „Öffnungsschritte dürfen nicht dazu führen, dass sie einen erneuten Anstieg der Infektionszahlen hervorrufen und wieder rückgängig gemacht werden müssen.“ Notwendige Voraussetzung für eine stufenweise Rückkehr in den gesellschaftlichen Alltag seien nachvollziehbare und verbindliche Kriterien, insbesondere eine konstant niedrige Zahl an Neuinfektionen und keine drohende Überlastung des Gesundheitssystems.
Lockerungsstufe 1: der März
Hessen setzt dabei auf ein flexibles Modell – sprich auf einen Vier-Stufenplan: Wie Bouffier und Al-Wazir mitteilen, dürfe – wenn es das pandemische Geschehen zulasse – gegebenenfalls im März der Einzelhandel für sogenanntes „Click and Meet“ seine Pforten öffnen. Zudem sei eine Lockerung der Kontaktbeschränkungen geplant: Für private Treffen in der Öffentlichkeit sollen wieder zwei Hausstände zusammenkommen dürfen. Vorstellbar sei zudem eine Öffnung der Freizeitangebote unter freiem Himmel, wie Zoos und Freilichtmuseen. Auch eine Öffnung der Sportanlagen – mit Ausnahme der Schwimmbäder – sei möglich.
Lockerungsstufe 2: vor den Osterferien
Ab April könnte eventuell die Außenbewirtschaftung von Restaurants, Gaststätten und Cafés – unter Berücksichtigung von strengen Abstands- und Hygieneregeln – wieder möglich sein. Veranstaltungen unter freiem Himmel unter strengen Hygieneauflagen mit maximal 50 Personen könnten ebenfalls abgehalten werden. Auch Museen und Galerien könnten – zusätzlich zu den Freizeitangeboten unter freiem Himmel – wieder öffnen. Eine Öffnung des gesamten Einzelhandels sei – nach den derzeitigen Regeln für Geschäfte zur Grundversorgung – vorstellbar.
Lockerungsstufe 3: nach den Osterferien
Nach den Osterferien könnten für Schulen folgende Regeln gelten: Jahrgangsstufen 1 bis 6 Präsenzunterricht, Jahrgangsstufen 7 bis 11 Wechselunterricht und für alle Abschlussjahrgänge Präsenzunterricht. Eine generelle Zulassung von Mannschaftssport unter strengen Hygienevorgaben sowie die Öffnung der Schwimmbäder sei möglich. Gleiches gelte für die Innengastronomie. Auch Hotels könnten wieder ihren Betrieb aufnehmen.
Lockerungsstufe 4: der Mai
Im Mai könnte an Hessens Schulen Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen angeboten werden (eingeschränkter/angepasster Regelbetrieb). In Alten- und Pflegeheimen sei eine Aufhebung der Testpflicht für Besucher und Personal vorstellbar. Veranstaltungen bis 150 Teilnehmer mit strengen Abstands- und Hygienevorgaben sowie Kontaktdatenerfassung könnten erlaubt sein.
Fakt ist: Die ins Auge gefassten Lockerungen sind nicht verbindlich und immer von der Entwicklung des Pandemiegeschehens abhängig. Mit dem Vier-Stufenplan geht Ministerpräsident Bouffier "besonnen" in die Bund-Länder-Verhandlungen. +++