Corona-Kabinett: "Dreiklang Vorsicht, Vertrauen, Verantwortung" - Die Übersicht

Donnerstag, 04.03.2021
von HANS-HUBERTUS BRAUNE
WIESBADEN - Corona-Schutzimpfungen, Schnelltests, Öffnungen und Verlängerung des Lockdown: Das Corona-Kabinett in Hessen hat am Donnerstagnachmittag die neuen Corona-Maßnahmen in der Staatskanzlei in Wiesbaden vorgestellt. "Es ist wie ein Dreiklang aus Vorsicht, Vertrauen und Verantwortung" ", sagte Ministerpräsident Volker Bouffier.
Ab kommenden Montag öffnen zum Beispiel Gartenmärkte und Buchhandlungen. Aber auch Fitnessstudios dürfen unter strengen Vorgaben wieder öffnen. Im Handel kommt das bereits vorgestellte "click&meet"-System.
Sport ist für Kinder bis 14 Jahre draußen auf dem Sportplatz wieder möglich.
Wichtig ist: Der Inzidenzwert wird hessenweit zugrunde gelegt. Das bedeutet: Es zählt die Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner der vergangenen sieben Tage. Bouffier machte deutlich, dass eine kreisweite Sichtweise keinen Sinn mache.
Zu Beginn der Pressekonferenz erklärte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU), dass der Lockdown gut gewirkt habe: "Der Lockdown war ein großer Erfolg, die Inzidenzen sind seitdem stark gesunken. Allerdings hat sich diese Entwicklung in eine seitliche Richtung geändert - seit einigen Tagen sind die Infektionen angestiegen. Deshalb muss weiter vorsichtig agiert werden.
"Die Ampel steht auf Gelb mit Blick auf Grün"
"Die Ampel steht auf Gelb mit Blick auf Grün", sagte Gesundheitsminister Kai Klose (Bündnis 90 / Die Grünen). Klose stellte die Ausweitung der Testmöglichkeiten vor: Ab kommender Woche kann sich jeder Bürger:in in Hessen wöchentlich einmal in einer Apotheke, Arztpraxis oder Testzentrum kostenfrei testen lassen. Ab April soll auch in den Arztpraxen geimpft werden. Klose reif dazu auf, dass sich Personen, welche eine Impfeinladung erhalte, diese auch anzunehmen.
Die neuen Regeln gelten zunächst bis zum 28. März 2021:
Was gilt ab Montag in Hessen? Die Regelungen im Einzelnen:
Die bestehenden Maßnahmen und Beschränkungen bleiben bis zum 28. März bestehen. Darüber hinaus wurden folgende Lockerungen ab dem 8. März vereinbart:
Private Treffen
Kontakte einzuschränken und zu verringern bleibt ein wichtiges Instrument, um die Pandemie einzugrenzen. Deshalb sind auch weiterhin Beschränkungen notwendig, auch wenn die pandemische Entwicklung Lockerungen zulässt. Entsprechend sind ab Montag Treffen von zwei Haushalten mit höchstens 5 Personen möglich. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit.
Einkaufen / Einzelhandel
Baumärkte, Gartenmärkte, Baumschulen sowie Buchhandlungen dürfen öffnen. Alle weiteren Geschäfte dürfen "Click & Meet" anbieten, also Beratung und Verkauf mit vorheriger Terminvereinbarung und Datenerfassung. Es gelten zudem Zugangsbeschränkungen: Eine Person je angefangener 40 qm Verkaufsfläche.
Sport und Freizeit
Freizeit- und Amateursport ist entsprechend der erweiterten Kontaktregeln möglich, also mit bis zu zwei Haushalten mit höchstens 5 Personen. Kinder unter 14 Jahren dürfen Sport unter freiem Himmel auch in Gruppen machen. Sportanlagen können vor Ort auch weiterhin geöffnet werden. In Fitnessstudios kann – bei entsprechenden Hygienevorkehrungen – mit Einzelterminen trainiert werden. Erlaubt ist nur eine Person je 40 qm Trainingsfläche (Datenerfassung).
Freizeit und Kultur
Museen, Schlösser, Gedenkstätten, Tierparks, Zoos und botanische Gärten dürfen mit umfassendem Hygienekonzept öffnen. Eine Terminvereinbarung ist notwendig. Dabei müssen die Kontaktdaten hinterlegt werden, um Kontakte nachverfolgen zu können.
Dienstleistungen / Körperpflege
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege dürfen unter strengen Auflagen öffnen. Dazu zählen Terminvereinbarung und Kontaktdatenerfassung. Wenn bei der Behandlung nicht durchgehend eine Maske getragen werden kann, soll ein tagesaktueller Schnelltest vorliegen oder vor Ort ein Selbsttest durchgeführt werden.
Quarantäne
Nach einer positiven Selbsttestung muss sich der Getestete unmittelbar in Quarantäne begeben und zusätzlich einen PCR-Test durchführen. Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Eine Verkürzung durch einen negativen Corona-Test ist nicht möglich. Die Vorgaben gelten auch für geimpfte Personen. +++