OFFENBACH

Verendete Schwäne gefunden: Geflügelpest ist in Offenbach ausgebrochen

Symbolbild Pixabay


Mittwoch, 10.03.2021

OFFENBACH -  Bereits Ende Februar wurden mehrere tote Schwäne im Stadtgebiet gefunden und daraufhin untersucht. Die Laborergebnisse des Friedrich-Loeffler-Instituts bestätigen nun, dass die Tiere an der Geflügelpest erkrankt waren. Damit ist die Geflügelpest in Offenbach angekommen und der Ausbruch der Tierseuche festgestellt.

Seit November 2020 kommt es in Norddeutschland zu verstärktem Auftreten der Geflügelpest. Nachgewiesen wurde das Virus vor allem bei Wildvögeln, allerdings waren auch Bestände von Nutzgeflügel betroffen. In den letzten Wochen konnte das Virus in mehreren hessischen Gemeinden nachgewiesen werden, so nun auch in Offenbach. Das saisonale Auftreten der Geflügelpest im Herbst und Frühjahr hängt mit dem Vogelzug zusammen und tritt typischerweise an Flüssen, Teichen und Seen auf.

Die Geflügelpest wird durch Influenzaviren verursacht und kann bei Nutzgeflügel wie Hühnern und Puten auftreten und zu hohem Tierverlust führen. Der Virus wird durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, oder durch Ausscheidungen weitergegeben. Wasservögel stellen ein erhebliches Risiko dar, da sie Virusträger sein können ohne Symptome zu zeigen.

Um die Geflügelpest im Stadtgebiet einzudämmen tritt eine Stallpflicht für jegliches Hausgeflügel in Kraft. Die Vögel dürfen keinen Auslauf ins Freigelände bekommen um das Ansteckungsrisiko zu senken. Alle Halterinnen und Halter von Geflügel sind zusätzlich zu größter Sorgfalt bei den Hygienemaßnahmen in ihren Ställen aufgerufen. Treten im Stall eine erhöhte Sterblichkeitsrate oder verdächtige Krankheitssymptome wie Fieber, Appetitlosigkeit oder Teilnahmslosigkeit auf, sollen die Geflügelhalter umgehend ihren Tierarzt benachrichtigen.

Wer beim Spaziergang einen kranken oder toten Wildvogel wie einen Schwan, eine Ente oder Gans findet, soll dies dem Veterinäramt melden. Auch tote Greifvögel und Eulen können betroffen sein und sollten gemeldet werden. Vereinzelt verendete Singvögel oder Tauben müssen nicht gemeldet werden, außer es handelt sich um mehrere Tiere.

Es ist unwahrscheinlich, dass sich die Krankheitserreger auf Menschen übertragen, da die Viren stark an Vögel angepasst sind. Dennoch sollten tot aufgefundene Wildtiere nicht mit bloßen Händen angefasst werden. Personen, die Kontakt zu infizierten Tieren hatten, sollten als Vorsichtsmaßnahme für etwa zehn Tage auf das Auftreten von Symptomen wie Atemwegsbeschwerden, oder Bindehautentzündung achten. Der Verzehr von Geflügel und Eiern ist unbedenklich, da nur gesunde Tiere geschlachtet werden dürfen. (pm) +++

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