BWMK bietet Gesundheitliche Versorgungsplanung für Werkstatt-Beschäftigte

Dienstag, 16.03.2021
MAIN-KINZIG-KREIS - Das eigene Leben gestalten: Dazu gehört es auch Entscheidungen zu treffen für Situationen, in denen man vorübergehend – zum Beispiel durch einen Unfall – oder dauerhaft durch Krankheit nicht seinen Willen äußern kann. Daher bietet das BWMK (Behinderten-Werk Main-Kinzig) allen Beschäftigten in seinen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) Gesundheitliche Versorgungsplanung an. Wir sprachen darüber mit Ilona von Eiff und Frank Zich, die als speziell geschulte Gesprächsbegleiterin die Werkstatt-Beschäftigten im BWMK dazu berät.
Frage: Können Sie kurz erläutern, was gesundheitliche Versorgungsplanung bedeutet?
Ilona von Eiff: Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase bedeutet, dass mit besonders geschulten Gesprächsbegleitern rechtzeitig fürs Alter, Vorsorge bei schwerer Erkrankung, bei Notfällen und für die letzte Lebensphase Vorsorge getroffen werden kann. Die Menschen entscheiden jetzt, was ihnen später wichtig ist.
Frage: Wie läuft ein solches Gespräch ab?
Ilona von Eiff: Gern können die Ratsuchenden Verwandte, gesetzliche Betreuer oder Hausärzte hinzuziehen beziehungsweise zum Gespräch mitbringen. Dann werden alle wichtigen Dinge, die zur Versorgung bei Krankheit oder am Lebensende gehören, besprochen. Zum Beispiel, welche Medikamente eingenommen werden, oder ob der betroffene Mensch im Bedarfsfall künstlich ernährt werden möchte. Es geht allerdings nicht nur um Entscheidungen, welche die körperliche Versorgung betreffen, sondern auch um emotionale Bedürfnisse und Wertvorstellungen wie Glauben oder Religion. So können Ratsuchende festlegen, welche Musik sie hören oder welche Bücher sie vorgelesen bekommen möchten. Selbstverständlich ist die Gesundheitliche Versorgungsplanung vertraulich. Sie ist für alle Werkstatt-Beschäftigten kostenlos.
Frage: Wie werden die Ergebnisse der Gespräche festgehalten?
Ilona von Eiff: Dazu gibt es drei Möglichkeiten. Eine ist die schriftliche Willensäußerung: Diese erklärt, was der Mensch möchte. Sie ist ein Hinweis für Ärzte und das Pflegepersonal. Eine weitere Möglichkeit ist die Patientenverfügung: Diese erklärt offiziell, was der Mensch will und ist sehr detailliert. Alle Beteiligten müssen sich daran halten. Außerdem gibt es noch die Möglichkeit der Vertreterverfügung: Ein/e Vertreter/in vertritt den Willen des Menschen, wenn dieser sich gar nicht oder nur eingeschränkt selbst äußern kann. Wir haben die Möglichkeit unsere Beratungsstelle für Unterstützte Kommunikation in Gelnhausen einzubeziehen, um Menschen dabei zu helfen, sich ausdrücken zu können.
Frage: Warum sollte man die Gesundheitliche Versorgungsplanung in Betracht ziehen?
Ilona von Eiff: Wie alle anderen auch haben Menschen mit Beeinträchtigungen das Recht, über ihr Leben zu bestimmen. Wir bieten dazu im BWMK vielfältige Unterstützungsleistungen, die den Bedürfnissen und Zielen der jeweiligen Person entsprechen. Da auch Krankheit und das Lebensende zum Lebenszyklus gehören, ist es folgerichtig, dass wir die Gesundheitliche Versorgungsplanung als Möglichkeit anbieten, auch diese Phase nach eigenem Willen zu gestalten. (pm) +++