OFFENBACH

Ausgangssperre ab Mittwoch in Offenbach: Hälfte der Infektionen im privaten Raum

Symbolbild Pixabay


Dienstag, 30.03.2021

OFFENBACH -

Ab kommenden Mittwoch, 31. März, tritt gemäß dem hessischen Eskalationskonzept eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für Offenbach in Kraft. Sie gilt erstmals in der Nacht von Dienstag (30. März) auf Mittwoch (31. März), 0 Uhr (bis 5 Uhr), und ist zunächst bis zum 18. April befristet. Sie kann bei einer über mehrere Tage stabilen Inzidenz unter 200 (laut RKI) aber auch vorher aufgehoben werden. Durch die nächtliche Ausgangsbeschränkung sollen private Treffen und die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger weiter reduziert und somit das Infektionsgeschehen eingedämmt werden.

Das in der vergangenen Woche neugefasste Eskalationskonzept der Hessischen Landesregierung zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 sieht vor, dass Kommunen bei Überschreitung der Inzidenz von 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen weitere Einschränkungen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger prüfen müssen. In Offenbach ist die Ursache für die Überschreitung der 200 leider kein klar eingrenzbares Infektionsgeschehen an einem einzugrenzenden Ort.

 „In Offenbach verteilen sich die Infektionen auf viele Orte. Rund die Hälfte geschehen dabei im privaten Raum bei privaten Treffen. Die Überschreitung der 200 geht außerdem einher mit einer wieder steigenden Auslastung der Intensivbetten in den Kliniken und der weiteren Verbreitung der leichter übertragbaren Mutation. Das Risiko eines weiterhin und schnellen Anstiegs ist damit sehr hoch“, erläutert Gesundheitsdezernentin Sabine Groß. Oberbürgermeister Dr. Felix Schwenke ergänzt: „Die Entwicklung bereitet uns große Sorgen. Auch wenn es aktuell in der Bevölkerung nicht populär ist, Beschränkungen zu erlassen, müssen wir handeln. Das ist unsere Verantwortung und diese wahrzunehmen sind wir gewählt. Es können nicht immer nur weitere Beschränkungen erlassen werden, die Kinder oder die Wirtschaft treffen: Es gilt bei dieser Inzidenz auch den Ort zu erreichen, an dem viele Infektionen entstehen – das ist der private Raum, wie das Stadtgesundheitsamt von vielen Erkrankten abgefragt hat. Ende letzten Jahres sank die Inzidenz nachdem in Offenbach längere Zeit eine Ausgangsbeschränkung galt – ein Indiz, dass sie einen Beitrag zur Reduktion der Infektionen leisten kann.“

Mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung dürfen Offenbacherinnen und Offenbacher die eigene Wohnung zwischen 21 Uhr und 5 Uhr grundsätzlich nicht mehr verlassen. Auch Personen, die nicht in Offenbach leben, dürfen sich dann nicht mehr im öffentlichen Raum im Stadtgebiet aufhalten. Es ist sicherzustellen, dass die eigene Wohnung oder der Ort der Übernachtung rechtzeitig bis 21 Uhr erreicht wird. Zu den wenigen triftigen Ausnahmen zählen unter anderem die Wahrnehmung medizinischer Versorgung, die Ausübung des Sorgerechtes, berufliche oder dienstliche Tätigkeiten und der Besuch von Verwandtschaft in gerader Linie. Der Durchgangsverkehr bleibt erlaubt, jedoch müssen Personen, die Offenbach zur Durchreise betreten, das Stadtgebiet auf dem schnellsten Weg wieder verlassen. Alle Ausnahmegründe finden sich auf www.offenbach.de/corona .

Die Allgemeinverfügung, die am Dienstag, 30. März, veröffentlicht wird, tritt in der Nacht zu Mittwoch, 31. März, um 0 Uhr in Kraft.

Die Stadtpolizei wird gemeinsam mit der Landespolizei Kontrollen durchführen. Im Falle einer Kontrolle sind die Gründe, die den Aufenthalt außerhalb der Wohnung erlauben, glaubhaft zu machen. Dringend empfohlen wird, Ausweisdokumente bei sich zu führen. Beschäftigte, die während der Ausgangsbeschränkungen zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause müssen, müssen einen Dienstausweis oder eine Arbeitgeberbescheinigung vorzeigen. Auch sonstige Nachweise, weshalb man die Wohnung verlassen musste, sind dringend zu empfehlen.

Wer gegen die Ausgangsbeschränkung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss ein Bußgeld von 200 Euro beim ersten Mal zahlen. Bei Wiederholungen wird das Bußgeld jeweils verdoppelt (beim zweiten Mal 400 Euro, beim dritten Mal 800 Euro usw.). Bürgermeister und Ordnungsdezernent Peter Freier betont: „Trotz der starken Auslastung der Stadtpolizei, im Moment überwiegend durch Kontrollen der Maskenpflicht in der Innenstadt, werden wir auch verstärkt Kontrollen zur Einhaltung der Ausgangsbeschränkung durchführen. Es gibt keine Verwarnungen. Sollte eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, wird direkt kassiert. Darüber hinaus kontrollieren wir auch weiterhin die Einhaltung der Quarantäne. Wer in Quarantäne ist, muss auch in Quarantäne bleiben. Aufgrund der Infektionsgefahr sind diese Kontrollen besonders wichtig und gleichzeitig sehr zeitintensiv für die Stadtpolizei. Wir können in der Folge nicht überall zeitgleich sein und kontrollieren.“

Weite Informationen zur geltenden Ausgangsbeschränkung sowie Auslegungshinweise erhalten Sie auf der städtischen Website unter www.offenbach.de/corona (pm) +++

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