REGION

Ab Samstag: Größtenteils Pflicht zur Aufstallung von Geflügel wieder aufgehoben

Der Main-Kinzig-Kreis schlug Alarm wegen der Geflügelpest. - Symbolfoto: Pixabay


Freitag, 16.04.2021

REGION - Die am 10. März beschlossene Aufstallpflicht für Geflügel zum Schutz vor der Geflügelpest kann mit Einschränkungen wieder aufgehoben werden. Der Main-Kinzig-Kreis hatte für zahlreiche Gebiete angeordnet, dass Geflügel im Stall gehalten werden muss, da es eine alarmierende Anzahl von erkrankten und verendeten Wildvögeln gab. Da hier die Zahlen rückläufig sind, darf das Geflügel in großen Teilen des Kreises ab Samstag, 17. April, wieder ins Freie.

„Die letzten Nachweise in Hessen liegen nunmehr drei Wochen zurück“, berichtet Kreisbeigeordneter Winfried Ottmann, daher kann nach einer entsprechenden Risikobewertung nun für Bad Soden-Salmünster, Bad Orb, Birstein, Brachttal, Bruchköbel, Erlensee, Gelnhausen, Gründau, Hasselroth, Langenselbold, Linsengericht, Neuberg, Nidderau, Niederdorfelden, Rodenbach, Schöneck, Sinntal, Steinau und Wächtersbach die Stallpflicht aufgehoben werden.

Noch nicht möglich ist dies zunächst in Hanau, Maintal und Großkrotzenburg entlang des Mains. Vier der letzten fünf Nachweise in Hessen erfolgten bei Tieren, die in unmittelbarer Nähe des Mains in Offenbach gefunden wurden, erklärt der Veterinärdezernent.

Die genauen Zuschnitte der betroffenen Gebiete sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen, die ebenso wie kartografische Darstellungen sowohl nach Terminvereinbarung im Amt für Veterinärwesen in Gelnhausen, aber auch auf der Homepage www.mkk.de unter https://www.mkk.de/aktuelles/oeffentliche_bekanntmachungen/bekanntmachungen.html einzusehen ist.

Winfried Ottmann appelliert jedoch gleichzeitig an alle Geflügelhalter im Kreis, weiterhin möglichst jeglichen direkten und indirekten Kontakt des eigenen Geflügels zu Wildvögeln zu vermeiden. „Jeder Tierhalter steht hier in der Verantwortung, seinen Tierbestand bestmöglich zu schützen“, erklärt Winfried Ottmann.

Fragen zur Geflügelpest beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz unter Telefon (06051) 8515510 oder per E-Mail: [email protected]. (pm) +++

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