REGION

Zum Start der "Bundes-Notbremse": MP Bouffier (CDU) informiert über Regeln

Ministerpräsident Volker Bouffier - Fotos: Archiv


Freitag, 23.04.2021
von MARIA FRANCO

REGION - Die "Bundes-Notbremse" ist durch. Doch was bedeutet dies konkret für die Region? Das Hessische Kabinett hat über die Auswirkungen des Bevölkerungsschutzgesetzes und über weitere Maßnahmen im Rahmen der Impfstrategie am Freitag beraten. Das Ergebnis und die entsprechenden Beschlüsse stellen Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU), Kultusminister Alexander Lorz (CDU), Sozialminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen) und Innenminister Peter Beuth (CDU) in einer Pressekonferenz ab 14 Uhr vor. 

Innenminister Peter Beuth
Innenminister Peter Beuth
Gesundheitsminister Kai Klose
Gesundheitsminister Kai Klose
Kultusminister Alexander Lorz
Kultusminister Alexander Lorz

Ziel der neuen Gesetzesregelung ist es, ein einheitliches Vorgehen deutschlandweit ab bestimmten Inzidenzwerten, umzusetzen. Ab Samstag wird es für die Menschen in Hessen dementsprechend Veränderungen geben. Bouffier spricht zu Beginn von einer "in jeder Hinsicht außergewöhnlichen Situation". Es gebe einige Sorgen, wie die der Überlastung des Gesundheitssystems. Der Bundestag und der Bundesrat hätten deshalb über neue Maßnahmen entschieden. Entscheidend hierfür seien die Inzidenzen von 100, 150 und 165, die je nachdem kreisbezogen Folgen haben. 

"Das ist die Grundsystematik des Gesetzes", so der 69-Jährige weiter. Zwangsläufig entwickle sich daraus ein "sogenannter Flickenteppich". Das heißt: Für diejenigen Kreise, die einen Inzidenzwert unter 100 aufweisen, bleibe es bei den aktuellen Regelungen für Hessen. Bei Kreisen und Städten über dem Wert 100 greife das Bundesgesetz. "Das Gesetz wirkt unmittelbar", konstatiert der CDU-Politiker.

Einzelne Bereiche: Handel, Schulen und Kitas

Das Bundesgesetz sieht unter anderem Folgendes vor: Bis zu einem Inzidenzwert von 150 soll das Einkaufsprinzip Click & Meet gelten. Bedingung: Es muss ein Termin im Vorfeld vereinbart werden und ein negativer Corona-Test vorgezeigt werden. Im Bereich der Bildung gehen Schulen ab einer Inzidenz von über 165 in den Distanzunterricht - Abschlussklassen sind davon ausgenommen. In Kitas ist eine Notbetreuung bei einer Inzidenz von über 165 vorgesehen. "Uns ist natürlich klar, dass das Ganze nicht von heute auf morgen funktionieren kann. Wir müssen die Möglichkeit geben, zu organisieren", ergänzt Bouffier.

Wenig später greift Kultusminister Alexander Lorz das Thema ebenfalls auf. "Schließungen und Einschränkungen des Unterrichts bereiten mir Bauchschmerzen, denn es ist eine Belastung für Familien und Schüler." Doch die aktuelle Situation lasse komplette Öffnungen nicht zu. Deshalb gebe die Landesregierung die Chance, sich im Laufe der nächsten Woche auf die Umstände einzustellen.

Impfstrategie: Priorisierungsgruppe 3 am Freitag eröffnet

In der Kabinettssitzung wurde auch über die Impfstrategie debattiert. Der Ministerpräsident weist daraufhin: "Wir tun alles, um möglichst vielen Bürgern ein Impfangebot zu machen." Die Bundesregierung habe deutlich mehr Impfstoff für die kommende Zeit in Aussicht gestellt. "Wir sind da guter Dinge. Am Freitag hat die dritte Priorisierungsgruppe geöffnet. Das entspricht rund 1,5 Millionen Menschen in Hessen."

Innenminister Peter Beuth meldet sich abschließend zu den Impfungen zu Wort. Er ergänzt: "Seit heute Morgen haben sich bereits 75.000 Menschen registriert." Generell bleibe es bei der Impfkampagne dabei, dass Angehörige der Priorisierungsgruppen 1 und 2 vorrangig geimpft werden. Kurzfristige Termine seien jedoch in bestimmten Fall möglich: 60- bis 69-Jährige können sich beispielsweise über eine "Fast Lane", für den Impfstoff AstraZeneca entscheiden.

Keine Quarantäne für zweifach geimpfte Reiserückkehrer

Volker Bouffier weist noch auf eine weitere Änderung hin: Menschen, die bereits zweifach geimpft sind, müssen nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet im Ausland nicht mehr in Quarantäne. Die Regelung treffe jedoch nicht zu, wenn Reisende aus einem Gebiet mit neuartigen Virusvarianten zurückkämen.

Das Fazit der Pressekonferenz: Das neue Bundesgesetz setzt die Maßnahmen bis zum 30. Juni fest. Erst bei einer Inzidenz von unter 100 könnte man in einzelnen Kreisen Öffnungen in Betracht ziehen. +++

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