ERLENSEE

Einschränkungen stehen kurz bevor: Stadt Erlensee stellt sich auf Notbetreuung in KiTas ein

Symbolbild: pixabay


Montag, 26.04.2021

ERLENSEE - Die Stadt Erlensee teilt mit, dass anhand der neuen Gesetzeslage (einhergehend mit der hohen Inzidenz im Main-Kinzig-Kreis) unter Umständen bereits ab Ende der kommenden Woche in den KiTas nur noch eine Notbetreuung angeboten werden darf. Laut Gesetzeslage sind Kinder zur Teilnahme an der Notbetreuung berechtigt, wenn:

a. eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann, insbesondere, weil beide sorgeberechtigten Elternteile, in deren Haushalt sie wohnen, ihrer Erwerbstätigkeit oder ihrem Studium nachgehen müssen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch Bescheinigungen, insbesondere des Dienstherrn oder Arbeitgebers, rechtzeitig, möglichst eine Woche im Voraus, nachzuweisen. Entsprechendes gilt für berufstätige oder studierende Eltern, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, 

b. die Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist, 

c. für sie ein Bescheid des zuständigen Sozialhilfeträgers über die Gewährung einer Maßnahmenpauschale nach der Vereinbarung zur Integration von Kindern mit Behinderung vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt in Tageseinrichtungen für Kinder vom 1. August 2014 in der jeweils geltenden Fassung vorliegt, oder 

d. ohne die Betreuung im Einzelfall für Eltern und Kinder eine besondere Härte entstünde, die sich durch außergewöhnliche und schwerwiegende Umstände von den durch den Wegfall der regelhaften Betreuung allgemein entstehenden Härten abhebt."

Nach Vorlage der entsprechenden Nachweise in ihrer Kindertagesstätte können die berechtigten Kinder betreut werden. Nähere Infos hierzu erteilen die KiTa-Leitungen sowie die Leiterin des Fachdienstes für Kinderbetreuung, Sandra Wunder unter der Tel.: 06183/9151-501 oder per E-Mail: [email protected].

Die Stadt Erlensee bittet weiterhin darum, zu beachten, dass Kinder, die entsprechende Krankheitssymptome aufweisen oder in einem Haushalt mit Personen mit Krankheitssymptomen leben, nicht betreut werden können. Genesene Kinder dürfen erst nach 48 Stunden Symptomfreiheit wieder betreut werden, Geschwisterkinder müssen in dieser Zeit ebenfalls zu Hause bleiben.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auch unter www.soziales.hessen.de oder https://www.mkk.de/aktuelles/corona/CoroNetz.html. (pm)+++

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