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Neue Regelungen und Gesetze im Mai: Corona-Kinderbonus, Whatsapp und erhöhter Mindestlohn

Familien erhalten Unterstützung. - Symbolfoto: Pixabay


Sonntag, 02.05.2021
von Maria Franco

REGION - Der Wonnemonat Mai ist angebrochen, doch es bleibt nicht alles beim Alten. Verbraucher können sich nun deutschlandweit in einigen Lebensbereichen auf neue Regeln und Gesetze einstellen. Das betrifft unter anderem das Jugendschutzgesetz, den Messanger-Dienst Whatsapp und Kinderspielzeug. KINZIG.NEWS hat nachgeforscht und gibt einen Überblick zu den wichtigsten Änderungen. 

150 Euro Corona-Kinderbonus 

Die Corona-Krise zieht sich durch alle Lebensbereiche. Auch Familien trifft es hart - Home-Schooling sorgt beispielsweise für mehr Kosten. Die Politik möchte nun finanzielle Unterstützung leisten. Bereits im vergangenen Jahr gab es einen Kinderbonus - dieser soll nun wieder folgen. Das heißt: Auf das Kindergeld kommt in diesem Monat ein einmaliger Zuschlag von 150 Euro.

Zuschuss für Bedürftige

Aber nicht nur Familien wird unter die Arme gegriffen. Bedürftige - darunter arbeitssuchende, ältere oder behinderte Menschen - erhalten einen 150 Euro-Zuschlag im Mai. Ein Antrag muss hierfür jedoch nicht gestellt werden.

Whatsapp-Nutzer müssen den neuen Geschäftsbedingungen zustimmen. - Symbolfoto: Pixabay

Whatsapp-Nutzer müssen den neuen Geschäftsbedingungen zustimmen. - Symbolfoto: Pixabay

Neue WhatsApp-Nutzungsbedingungen ab 15. Mai

Der Instant-Messaging-Dienst Whatsapp ändert zum 15. Mai seine Geschäftsbedingungen. Bis zu diesem Stichtag müssen Nutzer den Bedingungen zustimmen. Wer ablehnt oder die Frist verpasst, kann die App künftig nicht mehr nutzen. Nachrichten können zwar noch empfangen werden, aber nicht gesendet werden.

Mehr Sicherheit bei Kinderspielzeug

Eine weitere neue Richtlinie folgt ab dem 20. Mai. Dabei geht es um die Verarbeitung der Kinderspielzeuge, die von Kindern bis zum Alter von 14 Jahren genutzt werden. Niedrigere Grenzwerte für Aluminium und Formaldehyd in Spielmaterialien sind demnach vorgesehen. Geregelt ist das Ganze in der geänderten Spielzeug-Richtlinie (2009/48/EG).

Jugendschutzgesetz verschärft: Schutz von Kindern im Netz

Ab 1. Mai soll den Gefahren im Netz für Kinder und Jugendliche entgegengewirkt werden und das Jugendschutzgesetz reformiert werden. Das Ziel: Die Heranwachsenden vor Cybermobbing im Internet schützen. Künftig müssen einige Dinge beachtet werden. Eine Alterskennzeichnung für Spiele und Filme ist erforderlich. Voreinstellungen sollen gegen Kostenfallen und Abzocke bewahren. Zudem gilt: Online-Plattformen, auf denen Spiele und Filme angeboten werden, müssen einfache Hilfs- und Beschwerdemöglichkeiten anbieten, damit bedrohte und verunsicherte junge Nutzer, aber auch die Eltern schnell agieren können.

Mindestlohn steigt für Maler und Lackierer 

Der Mindestlohn steigt vom 1. Mai für Maler und Lackierer. In Westdeutschland liegt der Lohn dann bei 17,51 Euro, in Ostdeutschland bei 16,88 Euro. Die Beschäftigten können darüber hinaus mit einer Corona-Prämie von 330 Euro rechnen. +++ 

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