KASSEL

Volkmarser Amokfahrer vor dem Landgericht - 91-fache Mordanklage - Bisher keine Aussage

Der Angeklagte beim Prozessauftakt um die Auto-Attacke auf den Rosenmontagsumzug in Volkmarsen. - picture alliance/dpa | Swen Pförtner


Montag, 03.05.2021
von CARLA IHLE-BECKER

KASSEL - Mit Anspannung und unter großem Medieninteresse ist am Montagmorgen am Kasseler Landgericht der Prozess gegen den Amokfahrer gestartet, der am Rosenmontag vergangenes Jahr seinen Mercedes absichtlich in eine Menschenmenge in seiner Heimatstadt Volkmarsen (Kreis Waldeck-Frankenberg) gelenkt hatte. Mehr als 150 Menschen waren am 24. Februar 2020 dabei zum Teil schwer verletzt worden, darunter auch viele Kinder, die den Umzug sehen wollten. Einige der traumatisierten Opfer im Alter von zwei bis 85 Jahren kämpfen noch heute mit den psychischen Folgen der Amokfahrt. Mehrere der Geschädigten treten im Prozess als Nebenkläger auf. 

Der angeklagte Maurice P. muss sich vor Gericht wegen versuchten Mordes in 91 Fällen und Körperverletzung in 90 Fällen sowie gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr verantworten. Er steuerte am Rosenmontag 2020 seinen Wagen mutmaßlich vorbereitet und gezielt mit rund 50 bis 60 Stundenkilometern in den Karnevalszug in Volkmarsen. Bislang fragen sich nicht nur die Opfer der Amokfahrt, was den zur Tatzeit 29-Jährigen dazu bewogen haben könnte, diese Gewalttat zu begehen. Der Polizei war er wegen Beleidigung, Nötigung und Hausfriedensbruch bekannt. Seinen Job als Hilfsarbeiter soll er kurz vor der Tat verloren haben. In der Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main ist angeführt, dass der Angeklagte selber eine Kamera - eine so genannte Dashcam - am Armaturenbrett seines Autos montiert hatte, die seine ungebremste Amokfahrt aufzeichnen sollte. Über seine Beweggründe für die Attacke konnte bisher nur spekuliert werden. Er soll dabei weder unter Drogen noch Alkoholeinfluss gestanden haben und gilt als schuldfähig. Deshalb erwarten die Prozessbeobachter mit Spannung, ob sich der 30-Jährige erstmals zur Tat und zu seinen Motiven äußern wird. Bislang hatte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Sein Anwalt hatte im Vorfeld angekündigt, dass sein Mandant auch im Prozess zunächst schweigen werde.

Verhandelt wird in einer Messehalle 

Am Landgericht Kassel gab es keinen geeigneten Verhandlungsraum. Wegen der vielen Betroffenen und des großen Medieninteresses und der coronabedingten Abstandregeln wurde der Prozess in eine technisch hochgerüstete Kasseler Messehalle mit 360 Plätzen für Medienvertreter und Zuschauer verlegt. Zeuginnen und Zeugen waren im Vorfeld aufgerufen worden, Foto- und Videoaufnahmen der Tat zur Verfügung zu stellen. Für den Prozess sind 30 Prozesstage angesetzt worden, das Urteil wird frühestens Ende des Jahres erwartet. +++ 

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