OFFENBACH

Inzidenz sinkt unter 165: Öffnungsschritte ab kommender Woche möglich

Symbolbild Pixabay


Freitag, 14.05.2021

OFFENBACH -  Die Coronazahlen sinken in ganz Deutschland – so auch in Offenbach. Seit Dienstag, 11. Mai, liegt die Sieben-Tage-Inzidenz unter 200, seit Donnerstag, 13. Mai, unter 165 Infektionen auf 100.000 Menschen innerhalb von einer Woche. Am Freitag, 14. Mai, ist die Inzidenz erstmals seit vielen Wochen wieder unter den Wert von 150 gesunken (129,7). Damit rücken die gesetzlich geregelten Öffnungsschritte auch für die Stadt Offenbach näher. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass die Inzidenz zwischenzeitlich auch wieder ansteigen kann.

Entsprechend der Bundesnotbremse, die für alle Bundesländer ab einer Inzidenz von 100 greift, ist der Wert von 165 ein wichtiger Schwellenwert für die Schulen und Kitas. Sollte die Inzidenz konstant unter 165 bleiben, können in Offenbach Lockerungen für Schulen und Kitas in Kraft treten. Der Einzelhandel darf unter 150 wieder Click&Meet – also Einkaufen nach vorheriger Terminvereinbarung ermöglichen. Für alle Städte und Regionen, deren Inzidenz unter 100 sinkt und die somit nicht mehr unter die Regelungen der Bundesnotbremse fallen, hat die hessische Landesregierung einen Zweistufen-Plan festgelegt.

Aktuelle Regelungen bei einer Inzidenz zwischen 100 und 165:

Schulen und Kitas

Bislang wird in den Offenbacher Schulen noch in Distanz unterrichtet – von Abschlussklassen abgesehen. Das könnte sich ändern, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen konstant unter 165 bleibt. Dann tritt die Bundesnotbremse am übernächsten Tag außer Kraft. Schulen können in allen Klassen wieder in den Wechselunterricht zurückkehren. Zudem besteht die Pflicht, dass sich Schülerinnen, Schüler und das Lehrpersonal zweimal wöchentlich auf das Corona-Virus testen lassen. Wann genau die Schulen in den Wechselunterricht zurückkehren, wird zeitnah bekannt gegeben. Voraussetzungen sind eine Inzidenz unter 165 an fünf aufeinander folgenden Werktagen (Sonn- und Feiertage unterbrechen die Zählung nicht) sowie eine entsprechende Vorbereitung durch die Schulen. Informationen an die Eltern werden derzeit vorbereitet. 

Bleibt die Inzidenz konstant fünf Werktage unter 165, kehren auch Kitas in den eingeschränkten Regelbetrieb in getrennten Gruppen zurück. Auch hier wird Rücksicht auf die erforderlichen Vorbereitungen in den Einrichtungen genommen. Eltern sollen, wenn möglich, dennoch ihre Kinder weiterhin zu Hause betreuen.

Einzelhandel

Auch im Einzelhandel gilt aktuell noch die Notbremsen-Regelung. Es ist nur Click&Collect möglich. Wenn die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Werktagen unter 150 sinkt, wird das sogenannte Click&Meet – Einkaufen mit Termin – für den Einzelhandel wieder erlaubt. Die Stadt Offenbach liegt seit Freitag (14. Mai) unter der Inzidenz von 150. Sollte die Inzidenz unter 150 Neuinfektionen auf 100.000 Bürgerinnen und Bürger bleiben, wäre Click&Meet ab der kommenden Woche wieder möglich. Maßgebend sind die Bekanntmachungen auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration.

Alle weiteren aktuellen Regelungen der Bundesnotbremse, die ab einer Inzidenz von 100 gelten, finden sich auf www.offenbach.de/corona-regeln.

Regelungen ab einer Inzidenz unter 100 / Hessischer Zweistufenplan:

Sobald die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100 Neuinfektionen auf 100.000 Bürgerinnen und Bürger innerhalb einer Woche liegt, tritt am übernächsten Tag die Bundesnotbremse außer Kraft. Statt der Bundesnotbremse greift dann der neue hessische Zweistufen-Plan. Liegt die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100, tritt zunächst Stufe eins in Kraft. Die zweite Stufe sieht weitere Lockerungen vor, falls die Inzidenz nach der Stufe 1 weitere 14 aufeinanderfolgende Tage unter 100 oder sobald sie fünf aufeinanderfolgende Tage lang unter 50 liegt. Steigt die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 100, gilt erneut die Bundesnotbremse. Wo in Hessen aufgrund der jeweiligen Inzidenzen welche Regelungen derzeit gelten, findet sich auf https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/wo-gelten-welche-bundes-und-landesregeln (pm) 

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