Gelnhausen

Rassistisches Video als Rache für missglückten Auto-Verkauf?

Das Verfahren wurde gegen Geldauflage eingestellt - Pixabay (Symbolbild)


Donnerstag, 20.05.2021
von GNZ

Gelnhausen - Ein Steinauer (64) bekommt von einem Büdinger (53) ein fünfminütiges Video geschickt. Der Inhalt macht ihn so sprachlos, dass er seinen Anwalt Strafanzeige stellen lässt, berichtet die GNZ. Nun folgte der Prozess.

Der Büdinger (53) musste sich jetzt wegen Gewaltdarstellung und Aufstachelung zum Rassenhass vor dem Amtsgericht Gelnhausen verantworten. Was ihm dort die Staatsanwaltschaft Hanau vorwarf, war heftig. In dem per Handy übersandten Film werden gefesselte und reglos am Boden liegende Menschen, offenbar Afrikaner, gezeigt. Mit Macheten und Messern werden diesen Personen grausamste Verletzungen zugefügt, sie werden getötet. Im Hintergrund ist dazu immer wieder Gelächter zu hören, so der Ankläger.

Video angeblich aus Versehen verschickt

Der Verteidiger erklärte, der Film sei zwar vom Handy seines Mandanten versandt worden. Dieser könne sich aber nicht erklären, wie das habe passieren können. Es sei keinerlei Absicht gewesen. Auch woher der Streifen komme, sei ihm unklar. Fakt sei, dass der Angeklagte sich sehr schlecht mit seinem Mobiltelefon und seinen Funktionen ausgekannt habe. Deswegen habe er mittlerweile ein anderes, einfacheres Modell im Alltag im Einsatz.

Der 53-Jährige beteuerte ebenfalls, hinter der Versandaktion stecke keine Absicht, sondern ein Versehen. Vielleicht habe dabei die Uhrzeit spätabends an einem Tag Anfang Januar 2020 eine Rolle gespielt. Und er kenne „2 000 bis 3 000 Menschen“. Da bekomme man so etwas schon mal geschickt.

Vorgeschichte: Misslungener Auto-Verkauf 

Der Adressat aus Steinau, den die Nachricht im Australien-Urlaub erreichte, empfand diese als eine Art Morddrohung. Denn der Kontakt zwischen den beiden Herren hatte eine Vorgeschichte: Der Büdinger sollte im Vorfeld das gebrauchte Auto des Grimm-Städters verkaufen, was allerdings schief ging. Als er das Auto wieder an den Eigentümer zurückgab, fehlten angeblich zwei Winterreifen, die zuvor auf der Rückbank gelegen hatten. Darüber gerieten beide in Streit.

Richter Andreas Weiß stellte das Strafverfahren gegen den Mann aus Büdingen schließlich ein. Allerdings muss er 200 Euro an den Geschädigten für dessen Anwaltskosten bezahlen sowie 300 Euro „für etwas Friedfertiges“, so der Vorsitzende – nämlich an die Hilfsorganisation Kinderzukunft in Gründau.

Dieser Artikel ist in seiner Originalfassung zuerst in der GNZ erschienen. 

Das Verfahren wurde gegen Geldauflage eingestellt
Das Verfahren wurde gegen Geldauflage eingestellt - Pixabay (Symbolbild)
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