Willkommen in Stufe 2: Ab Fronleichnam wird gelockert

Mittwoch, 02.06.2021
MAIN-KINZIG-KREIS - Autatmen im Main-Kinzig-Kreis: Da die Inzidenz im Main-Kinzig-Kreis seit fünf Tagen unter 50 liegt, hat das hessische Sozialministerium jetzt bekannt gegeben, dass die Rückstufung in die Landesstufe 2 ab Donnerstag, 3. Juni, erfolgt. Dies erlaubt unter anderem die Öffnung der Innengastronomie, der Innenräume von Freizeitparks und der Schwimmbäder.
Am Mittwoch lag die Inzidenz am fünften Tag in Folge unter 50. Damit ist die Voraussetzung zum Übergang von Stufe 1 in Stufe 2 erfüllt.
Das sind die neuen "Spielregeln"
Mit dem Übergang in die Stufe 2 kommen weitere Lockerungen hinzu: Es
dürfen sich nun zwei Haushalte oder zehn Personen (unabhängig vom
zugehörigen Haushalt) treffen. Dabei zählen Kinder bis einschließlich 14
Jahren sowie Geimpfte und Genesene nicht mit. In den Schulen gehen die
Klassen 1 bis 13 in den Präsenzunterricht. Nach wie vor gilt dort
zweimal pro Woche eine Schnelltestpflicht. Geschäfte, die nicht zur
Grundversorgung zählen, dürfen nun ohne Terminvereinbarung („Click &
Meet“) öffnen - mit Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht. Hier wird
ein aktueller Schnelltest empfohlen.
Die Schwimmbäder und Saunen
dürfen unter Auflagen öffnen und auch die Gastronomie im Innenraum ist
wieder möglich, allerdings mit einer Reihe von Hygienebestimmungen. So
müssen ein Negativnachweis und die Kontaktdaten vorgelegt werden, auch
eine Sitzplatzpflicht ist vorgesehen. Im Außenbereich wird lediglich ein
Schnelltest empfohlen. Nach wie vor besteht auch in Stufe 2 ein
Tanzverbot, Clubs und Diskotheken dürfen aber als Bar/Gastronomie
öffnen.
Für den Friseurbesuch (körpernahe Dienstleistungen) besteht nunmehr keine Pflicht für einen Negativnachweis mehr, jedoch gilt die Empfehlung, einen Schnelltest zu machen. In der Stufe 2 ist auch Mannschaftssport und damit der gesamte Sportbetrieb wieder möglich. Es wird ein Schnelltest empfohlen. Chöre und Orchester dürfen nun unter Auflagen auch im Innenraum musizieren, es wird jedoch empfohlen, hierfür nach Möglichkeit nach draußen zu gehen. (pm/sh) +++