Schwerer Menschenhandel: Revisionen der Bordellring-Betreiber unbegründet

Donnerstag, 17.06.2021
HANAU - Die Urteile im „Thai-Verfahren“ wegen schweren Menschhandels sind im Wesentlichen rechtskräftig. Das teilt jetzt das Landgericht Hanau mit. In dem spektakulären Verfahren gegen insgesamt fünf Angeklagte hatte das Landgericht am 3. Juni 2020 die Angeklagten unter anderem wegen schweren Menschenhandels beziehungsweise Beihilfe hierzu zu Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren und acht Jahren und neun Monaten verurteilt.
Die Wirtschaftsstrafkammer hatte festgestellt, dass die Angeklagten Betreiber oder Unterstützer eines deutschlandweiten Bordellringes mit Betrieben unter anderem in Siegen und Maintal waren, der sich über ein Netzwerk auf die Vermittlung thailändischer weiblicher und transsexueller Prostituierten spezialisierte. Diese wurden nach den Feststellungen des Landgerichts "mit diktierten Arbeitsbedingungen unter subtilen Einschüchterungen mit dem Einbehalt des Lohnes in Abhängigkeit gehalten und ausgebeutet". Der Bundesgerichtshof hat jetzt die Entscheidung des Landgerichts im Wesentlichen bestätigt und die von den Angeklagten eingelegten Rechtsmittel überwiegend als unbegründet verworfen.
Revisionen sind unbegründet
"Die von den beiden Angeklagten, die ein Bordell in Maintal betrieben hatten, eingelegten Revisionen hat der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 21. April als unbegründet verworfen, ebenso die Revision der in Siegen als 'Hausdame' tätig gewesenen Angeklagten. Hinsichtlich der beiden Hauptangeklagten, einem Ehepaar aus Siegen, hat der Bundesgerichtshof mit weiterem Beschluss vom 21. April das Urteil des Landgerichts Hanau ebenfalls im Wesentlichen bestätigt, insbesondere die Verurteilung zu gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusen von Ausländern in 25 Fällen, jeweils in Tateinheit mit schwerem Menschenhandel oder schwerer Zwangsprostitution, Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 61 Fällen und Steuerhinterziehung in 16 Fällen, und die Revisionen der Angeklagten insoweit ebenfalls als unbegründet verworfen", heißt es seitens des Hanauer Landgerichts.
Neun Fälle verjährt
In puncto, dass die Angeklagten wegen 70 Fällen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und 17 Fällen der Steuerhinterziehung verurteilt wurden, habe der Bundesgerichtshof beanstandet, dass neun dieser Fälle aus dem Zeitraum Juli 2012 bis März 2013 sowie eine Umsatzsteuerhinterziehung aus dem Jahr 2012 verjährt seien. Das Verfahren sei insoweit eingestellt. Schließlich habe der Bundesgerichtshof bemängelt, dass die Strafkammer in vier Fällen der Steuerhinterziehung erklärte und gezahlte Vorsteuern nicht in den Blick genommen und deshalb bei der Strafzumessung nicht ausreichend berücksichtigt habe.
Der von dem Landgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegte Sachverhalt stehe damit rechtskräftig fest. Zudem habe der Bundesgerichtshof den Betrag der Einziehung auf 1.089.377,84 Euro festgesetzt. "Lediglich hinsichtlich der insoweit festgesetzten Einzelstrafen und in der Folge der Festsetzung der Gesamtstrafe hat der Bundesgerichtshof das landgerichtliche Urteil aufgehoben und die Sache an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen." Diese Strafkammer werde gegen die beiden Hauptangeklagten in einer neuen Verhandlung nur die Art und Höhe der Strafe neu zu prüfen haben.
Aufgedeckt worden war der Bordellring bei einer Großrazzia im April 2018, bei der rund 1.500 Beamte der Bundespolizei eingesetzt waren. (pm/sh) +++