WIESBADEN

Ab Freitag: Maskenpflicht im Unterricht wird aufgehoben

Mit einer neuen Corona-Verordnung ab Freitag wird die Maskenpflicht im Schulunterricht in allen Schulformen aufgehoben. - Symboldbild: Pixabay


Dienstag, 22.06.2021

WIESBADEN - Sinkende Inzidenzwerte und immer mehr geimpfte Menschen: Das Corona-Kabinett der schwarz-grünen Landesregierung hat aktuell neue Lockerungen beschlossen. Hintergrund ist zudem, dass die bisher geltenden Beschlüsse am Sonntag auslaufen. Sorgen bereitet allerdings die Delta-Variante, die sich in Hessen zunehmend ausbreitet. Wie geht es also weiter?

„Wir freuen uns, dass die Inzidenzen deutlich sinken, die Maßnahmen erfolgreich waren, und wir deshalb weitere Lockerungen verantworten können. Stand heute liegt die landesweite Inzidenz bei 9,2 und alle hessischen Landkreise liegen deutlich unter 50. Das ist zuallererst die Leistung der Menschen, die sich in ganz weiten Teilen an die Regeln gehalten haben", sagte der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) im Anschluss an die Kabinettsitzung.

Hessens Ministerprädident Volker Bouffier (CDU). - Archivfoto: KN/Carina Jirsch

Hessens Ministerprädident Volker Bouffier (CDU). - Archivfoto: KN/Carina Jirsch

Rückkehr zu mehr Normalität


„Ab Freitag wird daher eine weitgehende Rückkehr zu mehr Normalität möglich. Die Maskenpflicht im Freien entfällt und es sind wieder Treffen mit mehr Personen möglich. Zugleich müssen wir aber vorsichtig bleiben, da zum Beispiel die Auswirkungen der neuen Delta-Variante noch nicht eingeschätzt werden können. Sollten die Infektionen wieder zunehmen, könnten auch erneute Einschränkungen notwendig werden, die dann auf Basis des bewährten hessischen Eskalationskonzeptes umgesetzt werden. Wir müssen auch weiterhin besonnen und achtsam bleiben, um das Erreichte nicht zu verspielen.“

„Wir wissen heute viel mehr über den Umgang mit Virusvarianten und die Übertragung der Infektionen; wir verfügen über Test- und Impfmöglichkeiten. Masken, Abstand, Hygiene, Lüften sind ganz einfache und alltägliche Wege, Übertragungen zu verhindern. Wichtig ist, sich impfen zu lassen, sobald ein Angebot besteht. Der Blick auf die aktuell massive Ausbreitung der Delta-Variante in Portugal, England oder Russland sollte uns mahnen, die endlich möglichen Freiheiten über den Sommer hinaus sorgsam zu bewahren“, so Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne).

Das sind die neuen Regeln

Lockerungen kommen: Das Corona-Kabinett hat neue Regeln beschlossen. - Archivfotos: KN/Tobias Rehbein
Lockerungen kommen: Das Corona-Kabinett hat neue Regeln beschlossen. - Archivfotos: KN/Tobias Rehbein
Angesichts niedriger Infektionszahlen werden die Kontaktbeschränkungen in Hessen ab Freitag (25. Juni) aufgehoben.
Angesichts niedriger Infektionszahlen werden die Kontaktbeschränkungen in Hessen ab Freitag (25. Juni) aufgehoben.

Einheitliche Maskenpflicht: Aufhebung der Maskenpflicht im Freien. Maske empfohlen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Maskenpflicht (medizinische Masken) in Innenräumen bis zum Sitzplatz.

Private Treffen: Keine Einschränkungen. Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln und gegebenenfalls auch Tests werden empfohlen. Ab 25 Personen gelten Veranstaltungsregeln.

Ausgangsbeschränkungen: Bleiben aufgehoben.

Arbeitsplätze: Keine landesrechtlichen Einschränkungen.

Schule: Präsenzunterricht für alle Klassen. TestpflichtZweimal pro Woche. Maske im Schulgebäude und Klassenzimmer bis zum Sitzplatz. Unterricht ohne Maske. Maskenpflicht bei Ausbruchsgeschehen an der Schule.

Kita: Regelbetrieb mit Hygienemaßnahmen. Gruppen können wieder gemischt werden (Übergangsfrist bis 5. Juli). Maskenpflicht für Fachkräfte entfällt.

Sport: Mannschaftssport weiter möglich. Schwimmbäder mit Personenbegrenzung geöffnet. Fitnessstudios mit Kontaktdatenerfassung und Abstands- und Hygienekonzept geöffnet.

Kultur: Mit Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet – drinnen und draußen.

Veranstaltungen (ab 25 Personen): Mit Auflagen möglich, unter anderem Abstands- und Hygienekonzept, Testpflicht in Innenräumen, Kontaktdatenerfassung. Maximale Teilnehmer: 250 innen und 500 außen (Geimpfte und Genesen zählen nicht mit). Größere Veranstaltungen genehmigungspflichtig. Ausnahmen weiterhin beispielsweise für berufliche Zusammenkünfte.

Körpernahe Dienstleistungen: Geöffnet mit Maskenpflicht. Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.

Einzelhandel: Alle Geschäfte geöffnet ohne Quadratmeterbegrenzung. Maskenpflicht.

Gastronomie: Mit Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet – drinnen und draußen (Kontaktdatenerfassung). Maskenpflicht für Personal und Gäste bis zum Platz. Testpflicht in Innenräumen.

Clubs und Discotheken: Im Außenbereich mit Auflagen –  unter anderem Testpflicht, Personenbegrenzung – geöffnet. Öffnung der Innenbereiche als Bar/Gastronomie.

Hotels und Übernachtungen: Mit Auflagen geöffnet, unter anderem Testpflicht einmal pro Woche, Abstands- und Hygieneregeln.

ÖPNV: Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden.

Hochschulen: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen mit weiteren Erleichterungen.

Prostitutionsstätten: Geöffnet mit Testpflicht, Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.

Sollten die Inzidenzen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt sieben Tage in Folge über die 50-Marke steigen, kommt es vor Ort zu kreisgenauen Verschärfungen. Sollte das Infektionsgeschehen klar eingrenzbar sein, werden gezielte Hotspot-Maßnahmen ergriffen. Ab einer Inzidenz höher 100 greifen weitergehende Maßnahmen entsprechend des Eskalationskonzepts. Dazu zählen beispielsweise verschärfte Kontaktregeln und eine erneute Ausweitung der Maskenpflicht. (pm/sh) +++

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