SCHLÜCHTERN

Rottweiler ausgebrochen: Benachbarte Listenhunde sorgen für Unmut in Herolz

Der Bauzaun muss auf Anforderung des Ordnungsamtes noch bis Freitag weiter gesichert werden, damit die Hunde nicht erneut ausbrechen können. - Fotos: Joana Gibbe


Mittwoch, 07.08.2019
von Joana Gibbe

SCHLÜCHTERN - „Muss denn erst etwas passieren, damit was unternommen wird?“, das fragen sich zahlreiche Anwohner einer Wohnsiedlung im Schlüchterner Stadtteil Herolz. Denn benachbarte Rottweiler sorgen immer wieder für Unmut, erklären die Anwohner gegenüber KINZIG.NEWS.

„Die Anwohner unter dem Giebel fühlen sich nicht mehr sicher und haben Angst um ihre Kinder“, heißt es seitens eines Anwohners. Die Hunde, bei denen es sich um Rottweiler handelt und die somit zu den Listenhunden in Hessen zählen, wohnen unweit der Wohnsiedlung zwischen Friedhof und Hauptstraße. Erst vor kurzem soll es ihnen gelungen sein, aus ihrem Gehege, welches aus einer von Bauzäunen umgebenen Hütte besteht, auszubrechen. Dabei seien zwei Anwohner, die gerade nach Hause kamen, in Schrecken versetzt worden, schildert ein Herolzer. Die Rottweiler machen zwar keinen aggressiven Eindruck, seien den beiden jedoch hinterhergelaufen und auf das Grundstück gefolgt. „Das ist schon ein Scheiß Gefühl“, berichten die Anwohner der sonst so ruhigen Wohnsiedlung. Immerhin wohnen auch kleine Kinder in der Nachbarschaft, um deren Sicherheit die Eltern besorgt sind. Auch der bald wieder anzutretende Schulweg sei nicht weit von dem Grundstück entfernt, auf dem sich die Hunde befinden.

Das Grundstück, auf dem sich die Hunde befinden, liegt zwischen dem Friedhof und der Hauptstraße.
Das Grundstück, auf dem sich die Hunde befinden, liegt zwischen dem Friedhof und der Hauptstraße.
Derzeit haben die Hundehalter nur noch zwei Rottweiler.
Derzeit haben die Hundehalter nur noch zwei Rottweiler.

Zwar sei die Stadt des Öfteren informiert worden und auch der Tierschutz habe schon Hunde aus der Behausung geholt, erklären die Anlieger, dennoch wünsche man sich mehr Kontrollen besonders im Bereich der Kampfhunde. Auch von den Haltern wünschen sich die Herolzer ein wenig Einsicht und mehr Verantwortung, damit nicht doch irgendwann etwas Schlimmeres passiere. Berichten zufolge sollen die Hundehalter die Tiere auch schon gezüchtet haben, sodass sich auf kleinstem Raum rund 15 Hunde aufhielten. Derzeit befinden sich nur noch zwei Hunde in der Obhut des Paares. Die Sorge der Nachbarn gelte dementsprechend nicht nur dem Wohl der Anwohner, sondern auch dem Wohl der Tiere. Immerhin sei die Behausung der zwei Rottweiler nicht optimal. Das Dach ist lediglich mit Steinen fixiert, damit es bei Unwetter nicht wegfliegt. Einmal soll das Dach bei einem Sturm aber schon in die Hütte gekracht sein, was auch eine Gefahr für die Hunde darstelle. Auch der umrahmende Bauzaun ist lediglich durch die üblichen Betonhalterungen gestützt, aber nicht im Boden verankert. Somit ist es ein leichtes, den Bauzaun anzuheben.

Der Halter bestreitet den Ausbruch der Hunde zwar und erklärt gegenüber KINZIG.NEWS, alle nötigen Auflagen für die Tiere zu haben. Auch die von den Anwohnern beschriebene Lärmbelästigung, die durch das Bellen der beiden Hunde oftmals entstehe, weist der Halter zurück und erklärt, dass es andere Hunde seien, die für diese sorgen. Fehlende Sicherheit durch die Bauzäune sehe der Hundehalter des Weiteren nicht.

Das Ordnungsamt der Stadt Schlüchtern hat auf Anfrage von KINZIG.NEWS den Ausbruch allerdings bestätigt. Des Weiteren sollen die Halter bereits nach dem Vorfall eine Frist zur weiteren Sicherung des Hundegeheges bekommen haben, da auch die Stadt vermeiden möchte, dass es zu schlimmeren Vorfällen kommt. So müssen die Hundehalter nach Angaben des Ordnungsamts noch bis kommenden Freitag den Bauzaun im unteren Bereich versenken oder durch weitere Steine einen erneuten Ausbruch der Hunde vermeiden. Auch ein Vorhängeschloss mit Ketten muss bis zum Freitag angebracht werden. Die Haltung sei nach Überprüfung tierschutzrechtlich ansonsten aber in Ordnung.

Listenhunde, also als gefährlich angesehene Hunde, dürfen in Hessen nur mit einer Erlaubnis durch die zuständigen Behörden gehalten werden. Des Weiteren muss eine positive Wesensprüfung der Tiere und eine artgerechte Haltung vorgewiesen werden. Auch die Sicherung des Grundstücks ist in der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden beschrieben. +++