Am Sonntagabend: Gartenhüttenbrand entpuppt sich als Lagerfeuer

Montag, 05.07.2021
von pm
- GROßKROTZENBURG - Direkt vor dem zuerst eingetroffenen Rettungsdienst konnte festgestellt werden: Der gemeldete Feuerschein im Schrebergarten Schmaler Weg ist lediglich ein unangemeldetes Lagerfeuer - Entwarnung für die Einsatzkräfte. Doch: Lagerfeuer sind anmeldepflichtig.
Lagerfeuer dürfen nur in festen Feuerstellen durchgeführt werden. Hat diese einen Durchmesser von mehr als 100 Zentimeter muss ein Lagerfeuer immer bei der Gemeinde Großkrotzenburg angemeldet werden. Wird die Feuerwehr zu einem Einsatz gerufen, müssen die Kosten für den Feuerwehreinsatz ansonsten durch den Verursacher getragen werden. Das Formular zur Anmeldung ist auf der Homepage der Gemeinde Großkrotzenburg zu finden. +++