Hessen stellt die Weichen für sicheren Schulbetrieb nach den Ferien

Montag, 12.07.2021
- WIESBADEN - Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz hat die Schulen in Hessen über die wesentlichen Eckpunkte für einen sicheren Start in das neue Schuljahr informiert. Die Grundlage dafür bilden ein spezielles Konzept für die ersten Wochen nach den Sommerferien, ein aktualisierter Hygieneplan sowie ein überarbeiteter Leitfaden zur Schul- und Unterrichtsorganisation. Die Maßnahmen wurden in Abstimmung mit Vertretern der hessischen Schul- und Lehrerverbände sowie der Konzeptgruppe entwickelt.
„In der Hoffnung, dass die positive Pandemielage ebenso anhält wie die Impfung der Bevölkerung, beabsichtigen wir, im neuen Schuljahr landesweit und in allen Schulformen im Präsenzunterricht zu starten“, erklärte der Minister. „Das bedeutet, dass unsere Schulen regulären Schulbetrieb an fünf Tagen die Woche für alle Schülerinnen und Schüler ohne gravierende Einschränkungen anbieten werden. Dafür werden wir alle Instrumente verwenden, die verfügbar sind!“
Verschärfte Maßnahmen direkt nach den Sommerferien
Um das Infektionsrisiko an den Schulen möglichst gering zu halten und
einen sicheren Schulstart zu organisieren, werden direkt nach den
Sommerferien für den Zeitraum von zwei Schulwochen präventiv erweiterte beziehungsweise verschärfte Vorkehrungen getroffen. Dazu zählen: Erhöhung der
Testfrequenz von derzeit zwei auf drei Tests pro Woche, Maskenpflicht
(medizinische Masken) auch am Platz während des Unterrichts, dringende
Empfehlung zum Tragen der Maske auch im Freien bei Einschulungsfeiern
und vergleichbaren Schulveranstaltungen.
„Wir alle kennen die
Problematik der Urlaubsrückkehrer und ihren Einfluss auf die
Infektionslage aus dem vergangenen Jahr. Deshalb haben wir uns
entschlossen, die Vorkehrungen für einen Übergangszeitraum noch einmal
zu verschärfen. Denn der Schulstart ist entscheidend für den weiteren
Verlauf des Schuljahrs. Wir halten es deshalb für vertretbar, drei statt
zwei Tests und die erneute Maskenpflicht am Platz vorübergehend wieder
anzuordnen“, betonte der Minister.
Daneben gelten unter anderem
folgende allgemeine Regelungen aus dem Hygieneplan und dem Leitfaden zum
Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen:
Impfungen
Zum
Schuljahresbeginn werden in Hessen alle Lehrkräfte, die dies wollen,
vollständig geimpft sein. „Je mehr Menschen im Umfeld unserer
Schülerinnen und Schüler geimpft sind, desto stärker schützen wir all
jene Kinder und Jugendlichen, für die es noch keinen zugelassenen
Impfstoff gibt oder die zwar zur Impfung zugelassen sind, aber noch
keine erste oder zweite Dosis erhalten haben“, erklärte Lorz. „Wir haben
das Geschehen sehr genau im Blick und können kurzfristig mit der
breiten Impfung von Kindern und Jugendlichen loslegen, sobald die
Ständige Impfkommission zu einer Neubewertung der Lage kommt. Bis dahin
rufe ich alle Eltern dazu auf, mit ihren Kinder- und Jugendärzten die
Möglichkeiten einer individuellen Impfung zu besprechen.“
Tests
Die
erfolgreich erprobten Antigen-Selbsttests werden auch im neuen
Schuljahr beibehalten. Die Teilnahme am Präsenzunterricht und anderen
regulären schulischen Veranstaltungen in Präsenzform wird weiterhin nur
Personen möglich sein, die getestet, geimpft oder genesen sind. „Derzeit
ist noch nicht absehbar, wie sich die Delta-Variante auf die
Entwicklung der Infektionszahlen in den nächsten Wochen und Monaten
auswirken wird“, ergänzte Lorz. Eine wesentliche Rolle werde vermutlich
die vermehrte Mobilität in den Sommerferien infolge von Urlaubsreisen
auch in Risiko- oder Virusvariantengebiete spielen. „Ich appelliere
deshalb an alle Familien, auch in den kommenden Wochen die Abstands- und
Hygieneregeln einzuhalten und sich bei der Rückkehr aus dem Urlaub vor
dem ersten Schultag testen zu lassen. Wir können zwar nicht verhindern,
dass das Virus in unsere Schulen kommt. Aber wir können sein Eindringen
durch verantwortungsbewusstes Verhalten so klein wie möglich halten.“
Maskenpflicht
Im
kommenden Schuljahr besteht – bis auf die ersten beiden Schulwochen –
keine Maskenpflicht im Freien, am Platz während des Unterrichts und wenn
es zu pädagogischen Zwecken erforderlich ist. Künftig sind allerdings
mindestens medizinische Masken zu tragen. Ab einer Inzidenz von 50 gilt
auch wieder am Platz eine Maskenpflicht.
Lüften und Luftfiltersysteme
„Das
richtige und regelmäßige Lüften ist das A und O für einen sicheren
Unterricht, gerade dann, wenn im Klassenzimmer am Platz keine Maske mehr
getragen werden muss“, unterstrich der Minister. Die derzeit intensiv
diskutierten Luftreinigungsanlagen könnten dabei unter gewissen
Bedingungen unterstützen. „Ersetzen können sie das Lüften aber nicht,
wie neuste Studien zeigen.“ Als Land unterstütze man die Schulträger
allerdings auch künftig bei der Anschaffung von Luftfiltern. So stünden
aktuell noch 40 Millionen Euro für Schutzmaßnahmen an Schulen zur
Verfügung, betonte der Minister.
Weitere Regelungen
Sollte
in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz
über 100 steigen, wird gemäß dem Hessischen Eskalationskonzept wie schon
im nun zu Ende gehenden Schuljahr Wechselunterricht angeordnet. Die
Gesundheitsämter können auch weiterhin unabhängig von den vom
Kultusministerium getroffenen landesweiten Regelungen – je nach
Entwicklung der pandemischen Lage vor Ort – regionale oder schulbezogene
Maßnahmen in Abstimmung mit den Schulträgern und im Einvernehmen mit
den Staatlichen Schulämtern anordnen.
„Die Test- und Impfstrategie ist ein wirkungsvolles Instrument für einen sicheren Schulbetrieb, das uns im vergangenen Jahr noch nicht zur Verfügung stand. Zusammen mit unseren weiteren Maßnahmen bin ich sehr optimistisch, dass unsere Schulen guten Gewissens und sicher ins neue Schuljahr starten können. Bis dahin wünsche ich allen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften erholsame Sommerferien. Sie haben sie sich wahrlich verdient.“ (pm) +++