Gute Fahrt: Ein entspannter Urlaub beginnt mit Sicherheitsabstand

Freitag, 16.07.2021
MAIN-KINZIG-KREIS - Nach den Einschränkungen der letzten Monate ist die Vorfreude auf den Sommerurlaub besonders groß: Beginnt die Ferienzeit, soll es so schnell wie möglich an den Urlaubsort gehen. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, warnt: "In diesem Jahr werden besonders viele Reisende mit dem Auto in den Sommerurlaub starten. Damit alle sicher ankommen, gilt: Abstand halten und Rücksicht nehmen!"
Kreisvorstandsmitglied und Pressesprecher Anton Hofmann im ACE Kreis Main-Kinzig und Wetterau stellt dazu fest: „Im dichten Reiseverkehr können schon kleinste Fahrfehler Auslöser kilometerlanger Staus sein. Auf Autobahn oder Landstraße zu drängeln etwa, sorgt nicht für ein schnelleres Vorankommen, sondern vielmehr für weitere Verzögerungen und Unfallgefahren. Wer zu eng auffährt und jede Lücke für sich beansprucht, zwingt andere Verkehrsteilnehmende zum Abbremsen und stört damit den Verkehrsfluss. Um Auffahrunfälle zu vermeiden und damit alle zügig und sicher ankommen, gilt: Sicherheitsabstand einhalten!“
Richtig Abstand halten auf der Autobahn
Auf Autobahnen und Schnellstraßen hat sich folgende Faustformel etabliert: Die Distanz zum vorausfahrenden Fahrzeug sollte der Strecke entsprechen, die in zwei Sekunden zurückgelegt wird. Um Rechenaufgaben am Steuer zu vermeiden, empfiehlt der ACE als Orientierung die Methode: Sicherheitsabstand = mindestens halber Tachowert. Alternativ sucht man sich einen fixen Punkt am Straßenrand und zählt, wenn das vordere Fahrzeug den Orientierungspunkt passiert, zwei Sekunden ab. Erst dann sollte die eigene Fahrzeugfront den Punkt erreichen.
Wer den notwendigen Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden nicht einhält, muss grundsätzlich mit einem Bußgeld und darüber hinaus teils mit Punkten und einem Fahrverbot rechnen – abhängig ist die Sanktion von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem eingehaltenen Abstand. Ein Beispiel: Bei 120 Stundenkilometern ist ein Sicherheitsabstand von 60 Metern (halber Tachowert) einzuhalten.
Wer stattdessen weniger als 24 Meter Sicherheitsabstand einhält (weniger als 4/10 des halben Tachowerts) muss mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Beträgt der Abstand nur etwa 12 Meter, also weniger als 2/10 des halben Tachowertes, fallen bereits 240 Euro, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot an. Sogar Strafverfahren wegen gemeingefährlicher Straftaten gemäß §§ 315 b, c, des Strafgesetzbuchs (StGB) oder Nötigung gemäß § 240 StGB können drohen. (pm) +++