Corona-Kabinett hat entschieden: Keine Testpflicht mehr für Innengastronomie
Montag, 19.07.2021
von STEFANIE HARTH
WIESBADEN - Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz steigt allmählich wieder an. Aktuell liegt sie bei 13,6 (Vortag: 13,2): Grund für das Corona-Kabinett, am ersten Sommerferientag in Wiesbaden zusammenzukommen. Die hessische Landesregierung hat beraten, welche Corona-Regeln ab Donnerstag, 22. Juli, bis Donnerstag, 19. August, gelten sollen. KINZIG.NEWS gibt einen Überblick.
"Bleiben Sie vorsichtig. Die Pandemie ist nicht herum. Lassen Sie sich impfen. Und: Lassen Sie sich testen - insbesondere, wenn Sie aus dem Urlaub zurückkommen", appelliert Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU). „Angesichts einer landesweiten Inzidenz von 13,6 und einer gleichzeitig geringen coronabedingten Krankenhausbelegung können wir einige wenige weitere vorsichtige Öffnungsschritte gehen. Weiterhin liegen alle hessischen Landkreise deutlich unter 50, auch wenn die Inzidenzenseit einer guten Woche wieder steigen."
Bei Inzidenz über 35 werden Lockerungen zurückgenommen
Wie Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) berichtet, wird die
Testpflicht in der Innengastronomie aufgehoben. Maskenpflicht besteht
aber weiterhin bis zur Einnahme des Sitzplatzes. Und hier kommt die
Sieben-Tage-Inzidenz der Landkreise und Städte ins Spiel: Steigt diese
über 35, müssen sämtliche Lockerungen zurückgenommen werden.
Veranstaltungen mit 1.500 Besuchern
Zudem sind künftig Veranstaltungen mit bis zu 750 Besuchern im Innenbereich und mit bis zu 1.500 Besuchern im Außenbereich möglich. Bei mehr Besuchern bedarf es einer Genehmigung des Gesundheitsamtes. "Dabei gilt bis 100 Personen keine Testpflicht mehr, bei mehr als 100 Personen gilt bei Veranstaltungen allerdings eine Testpflicht für alle", sagt Bouffier.
Bei Großveranstaltungen mit über 5.000 Teilnehmern, wie
beispielsweise Fußball-Bundesligaspiele, zieht eine Auslastung von 50
Prozent. Maximal erlaubt sind 25.000 Besucher. Tanzveranstaltungen im
Innenbereich sind weiterhin nicht erlaubt. Clubs und Diskotheken dürfen
also weiterhin nur gastronomische Angebote machen. Bei Volksfesten und
ähnlichen Veranstaltungen muss die Kontaktdatenerfassung nur noch bei
gastronomischen Angeboten erfolgen.
Und: Für touristische Übernachtungen ist weiterhin bei der Anreise ein aktueller negativer Test nötig, dieser muss allerdings nicht mehr wöchentlich erneuert werden. +++