Proben sind ausgewertet

Verunreinigung des Trinkwassers: Keine Keime in den Brunnenanlagen

Das Gründauer Trinkwasser muss immer noch gechlort werden. - Symboldbild: Pixabay


Donnerstag, 22.07.2021

GRÜNDAU - Im Zusammenhang mit der weiterhin notwendigen Desinfektion beziehungsweise Chlorung des Trinkwassers weist die Gemeinde Gründau ausdrücklich darauf hin, dass weder die Brunnen noch die Mischwasseranlage vom Befall durch Pseudomonaden betroffen sind. Dies hat die seit Wochenanfang vorliegende vollständige Auswertung der Wasserproben aus der vergangenen Woche bestätigt.

„Sowohl die Tiefbrunnen in Hain-Gründau und in Mittel-Gründau als auch der Brunnen der Stadtwerke Gelnhausen im Gettenbachtal, von dem die Gemeinde einen Teil ihres Rohwassers zur Beimischung bezieht, sind frei von Pseudomonaden. Gleiches gilt für die Mischwasseranlage in der Gemarkung Hain-Gründau“, berichtet Bürgermeister Gerald Helfrich.

Trinkwasser wird weiter gechlort


Bei den Proben in der vergangenen Woche war eine geringfügige Verkeimung der Ortsnetze und Hochbehälter festgestellt worden. Aufgrund dieser Feststellungen hatte das Gesundheitsamt am Freitag die erneute Desinfektion des Trinkwassers angeordnet. In Abstimmung mit der Gesundheitsbehörde wird diese auch für mindestens vier Wochen beibehalten werden müssen, um die Kontamination nachhaltig zu beseitigen. Durch die Desinfektionsmaßnahme wird sichergestellt, dass keine Pseudomonaden im Trinkwasser an die Verbraucher abgegeben werden.

Da sich die Verkeimung somit ausschließlich auf das Leitungsnetz und verschiedene Hochbehälter bezieht, werden hier nun verstärkt Spülvorgänge durchgeführt. Neben den Mitarbeitern der Wasserversorgung und des Bauhofes ist dabei auch die Gründauer Feuerwehr im Einsatz. Alles erfolgt in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt. Parallel dazu werden bereits in dieser Woche erneut Wasserproben gezogen. Sobald hier Ergebnisse vorliegen, wird die Gemeindeverwaltung die Öffentlichkeit dazu informieren. Weiterhin wird auch die von Anfang an durchgeführte Ursachenforschung betrieben.

Es wird auch nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass die Nutzung des gechlorten Wassers zur Zubereitung von Speisen und Getränken, Toilettenspülung, Hände- und Wäschewaschen, Baden, Geschirrspülen unbedenklich ist. Ein zusätzliches Abkochen ist nicht erforderlich. Nur Personen mit einer Chlorallergie und Säuglinge mit Flaschennahrung sollten bis zur Entwarnung auf abgepacktes Wasser ausweichen. Auch ist das gechlorte Wasser für Aquarien nicht geeignet. (pm) +++

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