Es ist Steuerhinterziehung

Bundesgerichtshof hat gesprochen: Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat gesprochen. - Symboldbild: Pixabay


Mittwoch, 28.07.2021
von STEFANIE HARTH

KARLSRUHE - Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. In diesem Zusammenhang wurde die Verurteilung zweier britischer Börsenhändler bestätigt sowie attestiert, dass von der in den Skandal verwickelten Privatbank M.M. Warburg ein dreistelliger Millionenbetrag einzuziehen sei.

"Mit seiner Entscheidung hat der Bundesgerichtshof die Auffassung der Vorinstanz bestätigt, dass die Geltendmachung tatsächlich nicht einbehaltener Kapitalertragsteuer gegenüber den Finanzbehörden auf der Grundlage derartiger Cum-Ex-Geschäfte den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt", heißt es in der Entscheidung des Senats. "Mit der Entscheidung des Senats vom heutigen Tag ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig."

Mit Cum-Ex-Deals hatten Banken, Aktienhändler und Investoren den deutschen Fiskus über Jahre hinweg um Milliarden Euro betrogen.

Das sagt Hessens Finanzminister


Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) sagt zum Cum-Ex-Urteil des Bundesgerichtshofs: "Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist wegweisend. Nun ist höchstrichterlich entschieden: Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar. Wer sich einmal gezahlte Steuern mehrfach erstatten lässt, nutzt nicht bloß geschickt eine Gesetzeslücke aus. Er begeht einen Steuerbetrug und muss dafür bestraft werden. Diese Rechtsauffassung vertritt die Hessische Steuerverwaltung seit jeher."

Das Urteil sei daher eine Bestätigung für alle hessischen Steuerfahnder sowie Betriebsprüfer, die in speziellen Ermittlungsgruppen unter der Leitung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt seit Jahren mit der Aufarbeitung der Cum-Ex-Geschäfte befasst seien. "Sie werden ihre erfolgreiche Arbeit im Kampf gegen Steuerkriminalität nun mit dem Rückenwind aus Karlsruhe fortsetzen können." +++

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