"Flächendeckend und bürgernah": Das ist die hessische Impfstrategie ab Herbst
Donnerstag, 29.07.2021
WIESBADEN - Bis Ende September 2021 wird der Großteil der impfwilligen, volljährigen Menschen vollständig geimpft sein. Daher sieht der einstimmige Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 28. Juni eine Neuausrichtung der nationalen Impfstrategie mit einer Schließung beziehungsweise Reduzierung der Anzahl und Kapazität der Impfzentren und dem Übergang der Impfungen in die Regelstruktur vor.
Innenminister Peter Beuth unterstreicht: „Unsere Impfzentren waren ein Stabilitätsanker für den verlässlichen Schutz vor dem Corona-Virus in Hessen. Im engen Schulterschluss mit den Kommunen haben Tausende Mitarbeiter dafür gesorgt, dass Millionen Menschen geimpft werden konnten. Mein Dank gilt den engagierten Frauen und Männern in unseren Städten und Landkreisen. Um Unentschlossene für die Immunisierung zu motivieren, gibt es ab dem 2. August die Sofortimpfung für alle Hessinnen und Hessen in jedem Impfzentrum. Wir haben endlich genug Impfstoff, sodass keine Registrierung mehr nötig ist.“
Arztpraxen und Betriebsärzte übernehmen
Weil die Schutzimpfungen in Hessen inzwischen weit vorangeschritten
sind, können die 28 Impfzentren spätestens am 30. September schließen
und die Regelversorgung kann von Arztpraxen und Betriebsärzte übernommen
werden. Zugleich wird auch der öffentliche Gesundheitsdienst stärker
einbezogen. Die hessische Impfstrategie zum Schutz der Bevölkerung vor
dem Corona-Virus wird dann von diesen zwei stabilen Säulen Ärzteschaft
und öffentlicher Gesundheitsdienst getragen.
Die weit
überwiegende Anzahl künftiger Impfungen wird in den niedergelassenen
Vertragsarztpraxen und durch Betriebsärzte erfolgen. Gesundheitsminister
Kai Klose und Frank Dastych, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen
Vereinigung Hessen (KVH), bekräftigen die Bedeutung und
Leistungsfähigkeit der bestehenden Versorgungsstrukturen der
niedergelassenen Haus- und Facharztpraxen und der Apotheken.
„Die
Impfangebote der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und des
öffentlichen Gesundheitsdiensts werden so gut wie möglich wechselseitig
verzahnt. Die regionalen Akteurinnen und Akteure benennen klare
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und stimmen die Versorgung im
Rahmen gezielter regionalen Kooperationen miteinander ab“, unterstreicht
Klose.
Der Minister zeigt sich überzeugt, dass noch ausstehende
Impfungen der aktuellen Impfkampagne ebenso wie gegebenenfalls erst noch
entstehender Impfbedarf durch Änderungen der Stiko-Empfehlungen oder
die Organisation niedrigschwelliger Impfaktionen, durch die
Regelversorgung und den öffentlichen Gesundheitsdienst gut und
wohnortnah abgedeckt werden können.
Sofortimpfung ab dem 2. August
Nach Absprache mit den Landkreisen und kreisfreien Städten wird das Registrierungs- und Terminierungsverfahren für die Schutzimpfung in den 28 hessischen Impfzentren im Laufe des 1. August eingestellt. Bereits zugewiesene Termine behalten aber ihre Gültigkeit. Ab dem 2. August können alle Hessen das Impfzentrum ihrer Wahl besuchen, um sich gegen das Corona-Virus zu schützen. Das Wohnortprinzip gilt dann nicht mehr. Eine Registrierung oder Terminvereinbarung ist nicht nötig, da die Impfzentren über ausreichend Impfstoffe verfügen und das notwenige Personal für die Aktion bereitstellen.
Außer einem Ausweisdokument wie Personalausweis oder der Krankenkassenkarte und – falls vorhanden – dem gelben Impfpass müssen interessierte Bürger nichts darüber hinaus mitbringen. Die wichtigen Zweitimpfungen gibt es dann ebenfalls in dem gewählten Impfzentrum. Mehr Infos unter corona-impfung.hessen.de. (pm/sh) +++