Zwei stabile Säulen sollen es richten

"Flächendeckend und bürgernah": Das ist die hessische Impfstrategie ab Herbst

Bis Ende September 2021 wird der Großteil der impfwilligen, volljährigen Menschen vollständig geimpft sein. - Archivfoto: KN/Carina Jirsch


Donnerstag, 29.07.2021

WIESBADEN - Bis Ende September 2021 wird der Großteil der impfwilligen, volljährigen Menschen vollständig geimpft sein. Daher sieht der einstimmige Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 28. Juni eine Neuausrichtung der nationalen Impfstrategie mit einer Schließung beziehungsweise  Reduzierung der Anzahl und Kapazität der Impfzentren und dem Übergang der Impfungen in die Regelstruktur vor.

Innenminister Peter Beuth unterstreicht: „Unsere Impfzentren waren ein Stabilitätsanker für den verlässlichen Schutz vor dem Corona-Virus in Hessen. Im engen Schulterschluss mit den Kommunen haben Tausende Mitarbeiter dafür gesorgt, dass Millionen Menschen geimpft werden konnten. Mein Dank gilt den engagierten Frauen und Männern in unseren Städten und Landkreisen. Um Unentschlossene für die Immunisierung zu motivieren, gibt es ab dem 2. August die Sofortimpfung für alle Hessinnen und Hessen in jedem Impfzentrum. Wir haben endlich genug Impfstoff, sodass keine Registrierung mehr nötig ist.“

Arztpraxen und Betriebsärzte übernehmen

Weil die Schutzimpfungen in Hessen inzwischen weit vorangeschritten sind, werden die 28 Impfzentren spätestens am 30. September 2021 schließen. - Archivfotos (2): KN/Tobias Rehbein

Weil die Schutzimpfungen in Hessen inzwischen weit vorangeschritten sind, werden die 28 Impfzentren spätestens am 30. September 2021 schließen. - Archivfotos (2): KN/Tobias Rehbein

Weil die Schutzimpfungen in Hessen inzwischen weit vorangeschritten sind, können die 28 Impfzentren spätestens am 30. September schließen und die Regelversorgung kann von Arztpraxen und Betriebsärzte übernommen werden. Zugleich wird auch der öffentliche Gesundheitsdienst stärker einbezogen. Die hessische Impfstrategie zum Schutz der Bevölkerung vor dem Corona-Virus wird dann von diesen zwei stabilen Säulen Ärzteschaft und öffentlicher Gesundheitsdienst getragen.

Die weit überwiegende Anzahl künftiger Impfungen wird in den niedergelassenen Vertragsarztpraxen und durch Betriebsärzte erfolgen. Gesundheitsminister Kai Klose und Frank Dastych, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH), bekräftigen die Bedeutung und Leistungsfähigkeit der bestehenden Versorgungsstrukturen der niedergelassenen Haus- und Facharztpraxen und der Apotheken.

„Die Impfangebote der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und des öffentlichen Gesundheitsdiensts werden so gut wie möglich wechselseitig verzahnt. Die regionalen Akteurinnen und Akteure benennen klare Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und stimmen die Versorgung im Rahmen gezielter regionalen Kooperationen miteinander ab“, unterstreicht Klose.

Der Minister zeigt sich überzeugt, dass noch ausstehende Impfungen der aktuellen Impfkampagne ebenso wie gegebenenfalls erst noch entstehender Impfbedarf durch Änderungen der Stiko-Empfehlungen oder die Organisation niedrigschwelliger Impfaktionen, durch die Regelversorgung und den öffentlichen Gesundheitsdienst gut und wohnortnah abgedeckt werden können.

Sofortimpfung ab dem 2. August

Ab dem 2. August können alle Hessinnen und Hessen das Impfzentrum ihrer Wahl besuchen, um sich gegen das Corona-Virus zu schützen.

Ab dem 2. August können alle Hessinnen und Hessen das Impfzentrum ihrer Wahl besuchen, um sich gegen das Corona-Virus zu schützen.

Nach Absprache mit den Landkreisen und kreisfreien Städten wird das Registrierungs- und Terminierungsverfahren für die Schutzimpfung in den 28 hessischen Impfzentren im Laufe des 1. August eingestellt. Bereits zugewiesene Termine behalten aber ihre Gültigkeit. Ab dem 2. August können alle Hessen das Impfzentrum ihrer Wahl besuchen, um sich gegen das Corona-Virus zu schützen. Das Wohnortprinzip gilt dann nicht mehr. Eine Registrierung oder Terminvereinbarung ist nicht nötig, da die Impfzentren über ausreichend Impfstoffe verfügen und das notwenige Personal für die Aktion bereitstellen.

Außer einem Ausweisdokument wie Personalausweis oder der Krankenkassenkarte und – falls vorhanden – dem gelben Impfpass müssen interessierte Bürger nichts darüber hinaus mitbringen. Die wichtigen Zweitimpfungen gibt es dann ebenfalls in dem gewählten Impfzentrum. Mehr Infos unter corona-impfung.hessen.de. (pm/sh) +++

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