"Präsenz zeigen - Beobachten - Melden"

Sechs neue "Nachbarn in Uniform" für den Freiwilligen Polizeidienst im Einsatz

Unter dem Leitmotto Präsenz zeigen - Beobachten - Melden erfolgt der Einsatz der Freiwilligen Polizeihelfer in der Öffentlichkeit. - Symboldbild: Polizeipräsidium Südosthessen


Freitag, 13.08.2021

OFFENBACH/MKK - Polizeipräsident Eberhard Möller und die kommunalen Vertreter der Städte Offenbach, Neu-Isenburg, Gelnhausen und Rodgau haben jetzt im Polizeipräsidium in Offenbach neue freiwillige Polizeihelfer in Dienst gestellt.

"Unter dem Leitmotto 'Präsenz zeigen - Beobachten - Melden' erfolgt der Einsatz der Freiwilligen Polizeihelfer in der Öffentlichkeit. Als kompetente Ansprechpersonen auf Streife erfahren sie in Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern aus erster Hand von deren Sorgen und Nöten. In vielen Fällen können sie durch Beraten und Vermitteln bereits Abhilfe schaffen und so zu einem besseren Verständnis und Austausch zwischen Bürgern und Polizei beitragen." Mit diesen Worten begrüßte Polizeipräsident Möller eine neue Polizeihelferin sowie fünf neue Polizeihelfer bei ihrer offiziellen Indienststellung.

Ab sofort sind die sechs ehrenamtlich tätigen Personen als Nachbarn in Uniform in den Städten
Offenbach, Neu-Isenburg, Rodgau und Gelnhausen eingesetzt und unterstützen dort die Arbeit der Polizei- und Ordnungsbehörden. Dieses Engagement würdigte der Polizeipräsident im Beisein der kommunalen Vertreter im Rahmen eines offiziellen Aktes und übergab die Ausbildungsurkunden und die Dienstausweise.

Präventiver und kommunikativer Ansatz


Seit der Einführung des Freiwilligen Polizeidienstes im Oktober 2000 in Hessen schätzt man das Engagement des Freiwilligen Polizeidienstes in den Städten und Gemeinden. Im Rahmen ihrer Kompetenzen dürfen die Helfer zur Gefahrenabwehr unter anderem Personalien aufnehmen, Platzverweise aussprechen und Gegenstände sicherstellen. Darüber hinaus dürfen sie zur Verkehrsregelung Zeichen und Weisungen im Straßenverkehr erteilen.

Eingriffe in die Freiheit von Bürgern sowie Durchsuchungen dürfen sie hingegen nicht vornehmen. Auch die Anwendung von Zwang durch Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffen ist ihnen nicht gestattet. Das ihnen zur Verfügung gestellte Pfefferspray dürfen sie lediglich in Fällen der Notwehr oder Nothilfe gebrauchen. Bewusst hat man auf eine darüber hinausgehende Bewaffnung des Freiwilligen Polizeidienstes verzichtet, um den bürgernahen, präventiven und kommunikativen Ansatz zu stärken.

Mit der aktuellen Indienststellung versehen nun insgesamt 86 Polizeihelferinnen und -helfer ihren Dienst im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Südosthessen, und zwar in der Stadt Offenbach, in den Kommunen Dietzenbach, Rödermark, Neu-Isenburg, Dreieich, Obertshausen, Mühlheim und Rodgau des Landkreises Offenbach und in den Kommunen Wächtersbach, Brachttal, Freigericht, Linsengericht, Gründau und Gelnhausen im Bereich des Main-Kinzig-Kreises.

Bereits in wenigen Tagen werden die sechs Ehrenamtlichen ihre Aufgabe im Dienste der Sicherheit antreten. Hierfür wünschten ihnen Polizeipräsident Möller sowie die kommunalen Vertreter viel Glück und Erfolg. (pm)

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