Stadt Hanau wehrt sich gegen neues atomares Zwischenlager
Freitag, 17.09.2021
HANAU - Die juristische Auseinandersetzung zwischen der Stadt Hanau und der Firma Daher Nuclear Technologies (DNT) als Nachfolge-Unternehmen von Nuclear Cargo Service (NCS) geht in die nächste Runde. Das Bundesverwaltungsgericht hat die mündliche Verhandlung für den 25. Januar 2022 terminiert.
"Nachdem unsere Rechtsauffassung vom Verwaltungsgerichtshof bereits in vollem Umfang bestätigt worden ist, hoffen wir darauf, dass wir auch dieses Mal in höchster Instanz obsiegen", erinnert Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky, dass sich die Stadt bereits einmal erfolgreich gegen die Pläne von DNT zur Wehr setzen konnte.
Kommt ein weiteres atomares Zwischenlager nach Wolfgang?
Im Mittelpunkt des langjährigen Rechtsstreits steht die Forderung des
Unternehmens nach einer Baugenehmigung für ein weiteres atomares
Zwischenlager im Technologiepark Wolfgang. Bereits in den Jahren
zwischen 2005 und 2009 hatte das DNT-Vorgängerunternehmen NCS versucht,
auf juristischem Wege zu erstreiten, eine Lagermöglichkeit für
radioaktive Abfälle aus dem gesamten Bundesgebiet bauen zu dürfen. Im
Mai 2009 hatte schließlich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
abschließend zugunsten der Stadt Hanau entschieden.
2011 wurde
erneut ein Bauantrag für das angestrebte atomare Zwischenlager gestellt,
den die Stadt wieder ablehnte. Dabei bezog man sich auf die
Unverträglichkeit der Pläne mit der städtebaulichen Ordnung und
Entwicklungsperspektive. Nachdem im Februar 2018 das Verwaltungsgericht
Frankfurt in erster Instanz zunächst der Klage des Unternehmens
stattgegeben hatte, konnte sich die Stadt in der Berufungsverhandlung
vor dem Verwaltungsgerichtshof mit ihrer Argumentation durchsetzen,
wonach das Zwischenlager für radioaktive Abfälle aus dem gesamten
Bundesgebiet der Festsetzung des Gewerbegebietes widerspricht. Wegen der
grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage hatte der VGH jedoch
gleichzeitig die Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
zugelassen. DNT hat daraufhin die Möglichkeit genutzt, Rechtsmittel
einzulegen.
"Ansiedlung gefährdet den Gebietscharakter"
"Unser
Ziel war und bleibt es, unsere Bedeutung als High-Tech-Standort im
Rhein-Main-Gebiet auszubauen", sieht Hanaus OB eine Gefahr für die
positive Entwicklung des gesamten Stadtteils, sollten die Pläne von DNT
doch realisiert werden. Angefangen beim Technologiepark über den
Industriepark bis hin zu den Konversionsflächen, die bedeutenden
Unternehmen der Materialwirtschaft Expansions- und
Ansiedlungsmöglichkeiten geboten haben, sei der angestrebte Imagewandel
in den letzten Jahren offensichtlich geglückt, so Kaminsky und ergänzt:
"Die Errichtung eines Zwischenlagers für radioaktive Abfälle an dieser Stelle wäre eine erhebliche Beeinträchtigung unserer weiteren Entwicklungschancen. Auch der VGH hat schon ausgeführt, dass das Zwischenlager für radioaktive Abfälle gebietsunverträglich ist und seine Ansiedlung den Gebietscharakter gefährdet." (pm)