Hessenweite Durchsuchungen

Kinderpornographie: 35 Männer im Visier der Ermittler

Hessenweit gab es Durchsuchungen wegen des Verdachts der Verschaffung und des Besitzes von Kinderpornographie. - Symboldbild: BAO FOKUS


Donnerstag, 23.09.2021

WIESBADEN/MKK - Bei einem von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - geführten Ermittlungskomplex haben 289 Ermittlerinnen und Ermittler der hessischen Polizei in den vergangenen drei Tagen hessenweit insgesamt 32 Objekte durchsucht. Die Maßnahmen richteten sich gegen 35 Männer, gegen die der Verdacht der Besitzverschaffung und des Besitzes von Kinderpornographie besteht.

Die Durchsuchungen im Rahmen von Schwerpunktmaßnahmen der BAO FOKUS unter der Führung des Hessischen Landeskriminalamts (HLKA) erfolgten durch Einsatzkräfte aller sieben Regionalabschnitte in Frankfurt, Gießen, Groß-Gerau, Hanau, Marburg, Weilburg sowie in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Kassel, Lahn-Dill-Kreis, Main-Kinzig-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Offenbach, Schwalm-Eder-Kreis, Vogelsbergkreis, Waldeck-Frankenberg und Wetteraukreis.

Zahlreiche Beweismittel sichergestellt


Im Rahmen der Durchsuchungen konnten zahlreiche Beweismittel, insbesondere Computer und Datenträger, sichergestellt werden, die im Zuge der weiteren Ermittlungen einer digital-forensischen Auswertung unterzogen werden.

Gegen die Beschuldigten im Alter von 17 bis 60 Jahren besteht der Verdacht, dass diese sich zwischen Oktober 2017 und September 2019 kinderpornographische Inhalte über zwei öffentliche Links eines Filehosting-Dienstes verschafft haben. Die über diese Links abrufbaren Inhalte zeigten zum größten Teil schwerste sexuelle Missbrauchshandlungen an Säuglingen und Kleinkindern. Den Maßnahmen waren Ermittlungen vorangegangen, die auf einem Hinweis des ausländischen Filehosting-Dienstes auf diese Links und die dort erfolgten Zugriffe beruhten.

Für den Besitz und die Besitzverschaffung kinderpornographischer Inhalte sieht das Strafgesetzbuch seit dem 1. Juli dieses Jahres einen Strafrahmen von einem bis fünf Jahren Freiheitsstrafe vor. Bis zum 1. Juli dieses Jahres waren solche Taten mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bewehrt. (pm)

Neues Beliebtes
    Kontakt
    Kinzig.News Redaktion:
    Telefon:06051 88770 230
    E-Mail: [email protected]
    Kinzig.News Vertrieb:
    Telefon:06051 88770 180
    E-Mail: [email protected]
    Kinzig.Termine