Täter in Psychiatrie

Tödliche Gleisattacke am Hauptbahnhof: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil

Hier wurden Mutter und Sohn vor einen ICE gestoßen - Foto: Archiv


Dienstag, 28.09.2021
von MORITZ PAPPERT

FRANKFURT AM MAIN - Die tödliche Gleisattacke am Frankfurter Hauptbahnhof sorgte im Sommer 2019 für Entsetzen: ein Mann stieß eine Frau mit ihrem Sohn vor einen einfahrenden ICE. Der achtjährige Junge kam ums Leben, die Mutter konnte sich gerade noch retten.

Beim Prozess vor dem Frankfurter Landgericht im August 2020 wurde der Mann wegen psychischer Probleme für schuldunfähig erklärt. Laut dem Urteil muss er dauerhaft in eine Psychiatrie. Laut FFH.de wertet das Gericht die Tat als Mord und im Fall der Mutter als versuchten Mord.

Bei der Gleisattacke wurde auch eine Rentnerin verletzt, die der Mann ebenfalls gestoßen hatte. Der Angriff auf die Seniorin wurde als Körperverletzung eingestuft. Die Frau ging in Revision, da der Angriff als versuchtes Tötungsverbrechen gewertet werden sollte. Dies wurde vom Bundesgerichtshof jetzt als unzulässig verworfen. Die Revision des Täters wurde als unbegründet zurückgewiesen. 

Das Urteil des Landgerichts ist somit rechtskräftig. 

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