Erste öffentliche Sitzung am 3. Dezember

Hanau-Untersuchungsausschuss hört Angehörige zuerst an

Am 19. Februar 2020 hatte der 43 Jahre alte Täter Tobias R. in Hanau neun Menschen erschossen. - Archivfoto: KN/Tobias Rehbein


Mittwoch, 06.10.2021

WIESBADEN/HANAU - Der Hanau-Untersuchungsausschuss (UNA 20/2) des Hessischen Landtages wird in seiner ersten öffentlichen Sitzung am Freitag, 3. Dezember 2021, drei Angehörige der Mordopfer des rassistisch motivierten Anschlags vom 19. Februar 2020 als Zeugen anhören.

Darauf haben sich nach den Worten des Ausschussvorsitzenden Marius Weiß (SPD) die 15 Mitglieder des parlamentarischen Untersuchungsgremiums in einer internen Sitzung am Mittwoch in Wiesbaden verständigt.

Auch für die drei anschließenden öffentlichen Sitzungen des UNA 20/2 am 17. Dezember 2021, 20. Dezember 2021 und am 21. Januar 2022 sollen jeweils drei Angehörige der Anschlagsopfer als Zeugen geladen werden. Auf die konkrete Reihenfolge einigten sich die Abgeordneten ebenfalls schon. Sie soll nach Wunsch des Ausschusses allerdings erst veröffentlicht werden, nachdem die Angehörigen über ihren jeweiligen Anhörungstermin informiert wurden.

Beantragt hatten den Untersuchungsausschuss die Oppositionsfraktionen von SPD, Freien Demokraten und Linkspartei (20/6079). Die Regierungsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dem Antrag zu; die AfD votierte dagegen.

Am 19. Februar 2020 hatte der 43 Jahre alte Täter Tobias R. in Hanau neun Menschen mit ausländischen Wurzeln erschossen. Die Opfer heißen Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kenan Kurtovic, Vili Viorel Paun, Fatih Saracoglu, Ferhat Unver und Kaloyan Velkov. Später tötete Tobias R. auch seine Mutter und sich selbst. (pm)

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