Kaufverträge ziehen sich hin

Gelnhäuser Autozulieferer: Veritas-Rettung vor dem Aus?

Das Geldhäuser Gelände der Veritas AG - Foto: GNZ-Archiv


Freitag, 15.10.2021

GELNHAUSEN - Die insolvente Veritas AG schien bereits gerettet: Im Sommer wurde bekannt, dass der weltweit tätige US-amerikanische Investor HDT Automotive Solutions den traditionsreichen Automobilzulieferer mit Stammsitz in Gelnhausen erwerben will. Eigentlich sollten die entsprechenden Kaufverträge bis Ende diesen Monats unterschrieben sein. Daraus wird nun nach GNZ-Informationen aber nichts, die Veritas-Rettung stockt. Sowohl der Insolvenzverwalter als auch die Arbeiternehmervertretung sind aber vorsichtig optimistisch, dass der angestrebte Verkauf an HDT doch noch realisiert werden kann.

Ende vergangener Woche hatte Insolvenzverwalter Dr. Markus Plathner eine Information zum aktuellen Stand der Verhandlungen mit HDT an die Veritas-Beschäftigen verschickt. In dem Schreiben, das der GNZ vorliegt, berichtet Plathner, dass HDT „aufgrund der sich verändernden Umstände wahrscheinlich nicht in der Lage sein wird, die Transaktion zu finanzieren“. Der geplante Vollzug der Kaufverträge zum 31. Oktober diesen Jahres sei dadurch „unwahrscheinlich geworden“. Folge der neuen Situation: Den Betrieb der insolventen Veritas-Gesellschaften führt bis auf Weiteres Insolvenzverwalter Plathner weiter.

Nachdem gestern die Verantwortlichen erneut zur aktuellen Lage tagten, verschickte der Insolvenzverwalter am Nachmittag eine erneute Mitarbeiter-Info. Plathner dankt darin der Belegschaft für „ihre kontinuierlichen guten Leistungen“, dank derer sich die Veritas als Zulieferer am Markt behauptet habe: „Sie und wir sind jetzt erst recht gefordert, alles dafür zu tun, die Kunden von Veritas weiterhin zuverlässig in gewohnter Qualität mit bewährten Produkten zu beliefern“, schreibt der Insolvenzverwalter. Er gehe davon aus, dass „HDT weiterhin an einem Einstieg bei Veritas interessiert“ sei. Die Gespräche über einen Vollzug der Kaufverträge würden auf vielen Ebenen weitergeführt. An die Mitarbeiter gerichtet, betont Plathner, dass alle „nicht umkehrbaren Arbeiten im Zusammenhang mit dem Übergang des Unternehmens“ bis auf Weiteres jedoch ruhen, um eine „reibungslose Fortführung der Unternehmen durch den Insolvenzverwalter zu gewährleisten“. (dan)

Dieser Artikel ist zuerst in der GNZ erschienen.

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