Sexueller Missbrauch in 22 Fällen

Dreieinhalb Jahre Haft für Gründauer

Am Landgericht Hanau ist das Urteil gefallen. - Foto: GNZ-Archiv


Donnerstag, 28.10.2021

HANAU - Im Cybergrooming-Prozess gegen einen 47-jährigen Mann aus Gründau hat die 7. Große Strafkammer am Landgericht Hanau am Mittwoch das Urteil gesprochen: Wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern in 22 Fällen muss der Angeklagte für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Mit dem gewählten Strafmaß blieb die Kammer genau in der Mitte der Forderungen von Anklage und Verteidigung: Staatsanwältin Juliane Thierbach hatte vier Jahre Haft, Rechtsanwalt Matthias Reuter drei Jahre Haft beantragt. Beide Seiten erklärten den Verzicht auf Rechtsmittel, damit ist das Urteil rechtskräftig. (mb)

Dieser Artikel ist zuerst in der GNZ erschienen. Mehr dazu lesen Sie in der Ausgabe vom 28. Oktober.

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