Tobias R. war Einzeltäter: Ermittlungen der Bundesanwaltschaft eingestellt
Freitag, 17.12.2021
von MORITZ PAPPERT
HANAU - Die Ermittlungen zum Anschlag von Hanau von der Bundesanwaltschaft wurden eingestellt. Das gab die Bundesanwaltschaft am Donnerstag bekannt. Demnach soll der Täter Tobias R. keine Mitwisser gehabt haben - er soll Einzeltäter gewesen sein. Auch ein Anfangsverdacht gegen seinen Vater bestätigte sich nicht.
"Nach Ausschöpfung aller relevanten Ermittlungsansätze haben sich keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Beteiligung weiterer Personen als Mittäter, Anstifter, Gehilfen oder Mitwisser ergeben", heißt es vom Generalbundesanwalt.
"Insbesondere rechtfertigen die Ermittlungsergebnisse nicht die Annahme, dass der Vater von Tobias R. in einer wie auch immer gearteten strafrechtlich relevanten Weise an dem eigentlichen Anschlagsgeschehen mitgewirkt oder von diesem im Vorfeld gewusst haben könnte", so die Bundesanwaltschaft weiter.
Die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt seien rund 300 Hinweisen und Spuren zur Aufklärung der Hintergründe des Anschlagsgeschehens, insbesondere auch den Anregungen von Seiten der am Verfahren beteiligten Opferanwälte, nachgegangen. "Insgesamt wurden über 400 Zeugen vernommen sowie mehrere Hundert Asservate durch die Kriminaltechnik untersucht. Dabei haben sich keine Hinweise darauf ergeben, dass andere Personen in die Anschlagspläne von Tobias R. eingeweiht gewesen sein könnten."
Abschließend heißt es: "Die im Zusammenhang mit der Tatvorbereitung stehenden Handlungen hat Tobias R. alleine und eigenverantwortlich vorgenommen."
Was war passiert?
Tobias R. hatte am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven getötet. Nach der Tat tötete er seine Mutter und anschließend sich selbst. Die Tat hatte weltweit für Aufsehen gesorgt, sogar internationale Medien haben am Tag nach dem Anschlag aus Hanau in die ganze Welt berichtet.