WIESBADEN

Wald der Zukunft in Hessen: 12-Punkte Plan zum Erhalt der Wälder im Klimawandel

Wald der Zukunft in Hessen: 12-Punkte Plan zum Erhalt der Wälder im Klimawandel. - Symbolbild: Pixabay.com


Freitag, 23.08.2019
von Joana Gibbe/PM

WIESBADEN - Die hessischen Waldbestände erfüllen vielfältige Funktionen für unsere Gesellschaft. Sie sind unverzichtbarer Lebensraum für Pflanzen und Tiere, sorgen für gesunde Luft und sauberes Wasser, tragen durch die Bindung von Kohlendioxid wesentlich zum Klimaschutz bei und sind gerade in den ländlichen Räumen Hessens ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. 

Dieser Schatz unserer Heimat – Hessen ist mit 42% der Landesfläche das waldreichste Bundesland – braucht einen nachhaltigen Umgang, dem wir uns im Sinne kommender Generationen verpflichtet fühlen. Wer in diesen Tagen durch unsere Wälder läuft, sieht teilweise ein trauriges Bild. Wir wollen unseren Wald als Erholungsraum für die Menschen, Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen und als Wirtschaftsfaktor erhalten. Der aktuelle Schaden in unserem Wald zeigt leider, dass Klimawandel nichts Abstraktes ist, sondern dass wir schon jetzt seine Folgen deutlich zu spüren bekommen. Dabei leisten die hessischen Wälder einen so unverzichtbaren Beitrag zum Klimaschutz. Es braucht daher Sofortmaßnahmen, um den Wald in seinen vielfältigen Funktionen wie Klimaschutz, Artenschutz, Erholungsraum und Wirtschaftsfaktor auch in der Zukunft zu erhalten. 

Die Extremwetterereignisse der vergangenen Jahre, die sichtbarer Ausdruck eines  zunehmenden Klimawandels sind, haben den Wald in Hessen sehr belastet und geschädigt und bedrohen eine nachhaltige Forstwirtschaft. So führten der Sturm Friederike im Januar 2018, die andauernden hohen Temperaturen und immer wieder auftretenden Trockenphasen in den hessischen Wäldern bei allen Baumarten zu einem in dieser Dimension noch nie dagewesenen Krankheitsbild und zum Absterben der Bäume auf großer Fläche. Der flächenhafte Befall der geschwächten und geschädigten Baumbestände mit Schädlingen wie dem Borkenkäfer, der Rußrindenkrankheit, dem Eschentriebsterben, aber auch anderen Krankheitsbildern, bedroht die Bestände. Die Folgen des Klimawandels finden in unseren Wäldern real statt und verursachen erhebliche Schäden und Kosten. 

Klimaangepasste, nachhaltig bewirtschaftete Mischwälder mindern das Risiko des  großflächigen Waldsterbens und binden CO2. Die verstärkte Verwendung von Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft als Baustoff zur langfristigen Kohlenstoffbindung leistet einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz. Die auch auf Grund der Schadholzmengen zurückgehenden Holzgelderlöse in Verbindung mit hohen Kosten für die Aufarbeitung des befallenen Holzes und der Wiederbewaldung der Kahlflächen stellen private und öffentliche Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer vor große Herausforderungen, die diese finanziell kaum zu leisten im Stande sind. Gleichzeitig ist es von überragender Bedeutung, dass Schäden schnell beseitigt und die notwendigen Maßnahmen jetzt ergriffen werden. 

Für die Wiederaufforstung auf den in 2018 und 2019 durch Stürme und Dürren geschädigten Waldflächen werden in den nächsten Jahren 100 Mio. neue Bäume benötigt. Um seine Funktionen auch in Zukunft ausfüllen zu können, braucht unser Wald daher unsere entschlossene Unterstützung. Deshalb wird die Hessische Landesregierung den Wiederaufbau des Waldes im Umfang von insgesamt über 200 Mio. Euro zusätzlich bis 2023 unterstützen. 

Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass Leistungen von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern für unsere Gesellschaft zur Daseinsvorsorge und für den Klimaschutz honoriert werden. Sie betont die Notwendigkeit entschlossener Hilfsmaßnahmen für den Wald, wird eigene Maßnahmen ergreifen und sich beim Bund für flankierende Hilfen einsetzen. Denn Investitionen in Klimaschutz und Maßnahmen zur Klimaanpassungen sind gut angelegtes Geld. Dabei kommen dem Waldklimafonds, dem Energie- und Klimafonds und dem geplanten Klimaschutzgesetz der Bundesregierung wichtige Rollen zu. Die Landesregierung setzt deshalb folgende Maßnahmen um:

1. Unterstützung der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bei der  Beseitigung der Waldschäden 

Die Landesregierung wird private und kommunale Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer umfassend bei der Bewältigung der Folgen aus den Stürmen des Jahres 2018 und aus den Dürren in den Jahren 2018 und 2019 unterstützen, beispielsweise bei der Räumung von Schadensflächen, bei Waldschutzmaßnahmen, der Anlage von Holzlagerplätzen, Prävention und Bekämpfung von Waldbränden. Als Soforthilfe werden wir dafür in 2019 zusätzliche Mittel in Höhe von 5 Mio. Euro aus Landesmitteln für Aufräumarbeiten und Wiederbewaldung zur Verfügung stellen. Darüber hinaus hat der Bund angekündigt, für die Jahre 2020 bis 2023 im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Das Land wird die Bundesmittel voll gegenfinanzieren und dazu jährlich rund 5 Mio. Euro zusätzlich bereitstellen. In den Jahren 2020 bis 2023 können damit vom Land, mit Unterstützung des Bundes, 50 Mio. Euro bereitgestellt werden. Darüber hinaus wird sich die Landesregierung auf Bundesebene für eine Erhöhung der Hilfszahlungen einsetzen. Das Land wird sich dafür einsetzen, dass die Bundesmittel nach dem Waldanteil der Länder verteilt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Geld auch wirklich da ankommt, wo der Schaden entsteht und die Wiederbewaldung realisiert werden kann. 

2. Unterstützung der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern bei der Wiederbewaldung von klimaangepassten Wäldern und bei der Verkehrssicherung 

Die Landesregierung wird aus diesen Mitteln auch die Wiederbewaldung und die forstwirtschaftliche Infrastruktur für private und kommunale Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer fördern. Ziel der Förderung ist es, den Wald zu erhalten, eine nachhaltige Waldbewirtschaftung zu sichern und klimaangepasste Wälder aufzubauen. Das Land bietet des Weiteren im Rahmen des Integrierten Klimaschutzplans (IKSP) Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern in Hessen Klimarisikokarten als fachliche Grundlage und Entscheidungshilfe für den Aufbau klimaangepasster Mischwälder an. Das Geld soll für solche Waldflächen verwendet werden, in denen im Anschluss klimaresistente und standortgerechte Laub- oder Mischwälder - vorzugsweise mit von der Wissenschaft empfohlenen heimischen Baumarten - aufgebaut werden.

3. Unterstützung bei der Verkehrssicherungspflicht 

Die massiven Schäden an den Baumbeständen haben zudem ein Gefahrenpotenzial geschaffen, dem die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer mit vermehrten Verkehrssicherungsmaßnahmen begegnen müssen, die in der angespannten Finanzlage der Betriebe oft kaum finanzierbar sind. Das Land wird daher einen Härtefallfonds für besonders betroffene Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer einrichten und diesen mit zunächst 1 Mio. Euro ausstatten. Aus diesem Fonds sollen dringliche Maßnahmen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht unterstützt werden. 

4. Entlastung der Kommunen durch ein Gebührenmoratorium

Wir werden den geplanten jährlichen Anstieg der Beförsterungskosten für die  Kommunen bis 2023 aussetzen. Das verschafft den Kommunen etwas zusätzlichen finanziellen Spielraum, um mit der prekären Lage umzugehen. Damit entlasten wir die Kommunen um insgesamt 6 Mio. Euro. 

5. Vereinfachung forstlicher Förderverfahren 

Die Landesregierung erwartet von der Bundesregierung, dass sie sich bei der EU dafür einsetzt, dass bei der forstlichen Förderung der Schwellenwert, insbesondere die sogenannte De-minimis-Regelung (derzeitige finanzielle Begrenzung der Unterstützung an einen Empfänger auf 200.000 Euro innerhalb von 3 Jahren) so angepasst wird, dass das Förderverfahren vereinfacht und für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer Erleichterungen erzielt werden. 

6. Unterstützung zum Schutz des Waldes

Die Hessische Landesregierung unterstützt private und kommunale Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer im Rahmen der allgemeinen und besonderen Förderung bei Maßnahmen zum Schutz des Waldes und bei der Aufarbeitung des anfallenden Schadholzes. Kommunale Holzvermarktungsorganisationen und Forstwirtschaftliche Vereinigungen werden vom Land unterstützt und gefördert. Neben der finanziellen Förderung für die Aufräumarbeiten und die Wiederbewaldung werden für die Unterstützung der Holzverkaufsorganisationen weitere 4 Mio. Euro vom Land bereitgestellt. 

7. Wiederbewaldung des hessischen Waldes und Intensivierung der  Forschung 

Das Land erarbeitet ein Wiederbewaldungsprogramm für den Staatswald. Dazu führt das Land in diesem Zusammenhang im Herbst ein Fachsymposium „Baumarten im Hessischen Wald der Zukunft“ mit Wissenschaft und Verbänden durch. In Kooperation mit Forschung und Wissenschaft erwarten wir in Zusammenarbeit mit der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt und den Hochschulen Hinweise, Empfehlungen und weitere Forschung für klimaangepasste Wälder und Waldumbau, für klimaresiliente Bäume sowie zum Schutz der Waldbestände gegen Schädlingsbefall und zu nachhaltigen Bekämpfungsmethoden der verstärkt auftretenden Krankheitsbilder. Die Ergebnisse werden den kommunalen und privaten Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern zur Verfügung gestellt.

8. Staatswaldprogramm "Mischwald für morgen" 

Finanzielle Überschüsse aus dem Hessischen Staatswald sind in den nächsten  Jahren nicht zu erwarten. Der Staatswald soll zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele und unter Würdigung der Ziele für die Bewirtschaftung des Staatswaldes (RiBeS 2018) darauf ausgerichtet werden, dem Klimawandel standzuhalten und dabei große Mengen CO2 zu speichern. Er hat überragende Bedeutung für die Biodiversität, für den Schutz der Umwelt und als Erholungsraum des Menschen. Dazu wurden dem Landesbetrieb bereits für 2019 20 Mio. Euro als finanzieller Ausgleich bereitgestellt. Ab 2020 unterstützen wir ihn zusätzlich mit jeweils 30 Mio. Euro, damit die hessischen Forstbediensteten schnell die Schäden beseitigen können und die Staatswaldflächen zügig als klimaresilienter Mischwald wiederaufgebaut werden können. 

9. Anpassung der Personalausstattung

Die personelle Ausstattung des Landesbetriebs Hessen-Forst wird zusammen mit der  Personalvertretung und dem Ziel überprüft, die Personalausstattung an das kalamitäts- und klimafolgenbedingt weiter steigende Arbeitsvolumen, zur Sicherstellung der Schutzfunktionen als besonders bedeutende Gemeinwohlleistung und der Auswirkungen des Klimawandels, anzupassen. 

10. Schutz der Wiederbewaldung vor Wildschäden 

Vor dem Hintergrund der umfangreichen Verjüngungsflächen sind Schutz der  Kulturen und Naturverjüngungen vor Wildverbiss und Wildschäden besonders wichtig. Die Landesregierung wird daher gemeinsam mit der Jägerschaft, den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern sowie der Landwirtschaft entsprechende Lösungen entwickeln. 

11. Vergünstigungen bei der Besteuerung von Einkünften aus  außerordentlichen Holznutzungen 

Die hessischen Finanzbehörden werden über Anträge auf Billigkeiten (u.a.  Steuerstundungen), die unter Hinweis auf Waldschäden gestellt werden, schnell entscheiden und dabei im Rahmen der gegebenen Ermessensspielräume auch die besondere Situation der Forstwirtschaft angemessen berücksichtigen. 

12. Aufforderung des Bundes zur Modernisierung des  Forstschädenausgleichsgesetzes 

Die Landesregierung fordert die Bundesregierung auf, das  Forstschädenausgleichsgesetz hinsichtlich des Klimawandels und den daraus resultierenden (Groß-)Schadensereignissen zu modernisieren. +++

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