Kontaktbeschränkungen und Schließungen: Das sagt Volker Bouffier (CDU)
Donnerstag, 23.12.2021
WIESBADEN - Kontaktbeschränkungen, Schließungen, Geisterspiele: Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Sozialminister Kai Klose (Grüne) haben über das weitere Vorgehen Hessens zur Eindämmung der Corona-Variante Omikron informiert. "Die im November eingeleiteten Maßnahmen wirken, die Infektionszahlen sinken derzeit. Wir sind dabei, die vierte Welle der Pandemie aufzufangen. Wir befinden uns jedoch in einer Zwischenzeit, in der wir trotz dieser Erfolge schon jetzt alles tun müssen, um die anstehende fünfte Welle einzudämmen", sagte Bouffier.
Die Lage bleibe ernst und spitze sich mit Blick auf die Omikron-Variante weiter zu. Wir müssen noch konsequenter vorgehen: "Deshalb haben Bund und Länder auf der Ministerpräsidentenkonferenz weitere Einschränkungen beschlossen. Im Fokus stehen dabei vor allem strengere Kontaktbeschränkungen sowie weitere Anstrengungen, die immer noch zu große Impflücke zu schließen."
Bouffier erklärte, dass man auf weitere Daten zu Omikron angewiesen sei. Daher werden sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten bereits am 7. Januar wieder über weitere Maßnahmen verständigen. Bis dahin werde der Expertenrat ein neues Gutachten vorgelegt haben. Der Regierungschef und Sozialminister Kai Klose appellierten eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger in Hessen, sich impfen zu lassen und nannten es "richtig", dass Bund und Länder sich auf eine "konsequente" Fortsetzung der Impfkampagne verständigt haben. Grundlegende Voraussetzung sei der vom Bund zu gewährleistende ausreichende Impfstoffzufluss.
Was ist neu in Hessen?
Die Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum werden auf Gruppen von maximal zehn Personen verschärft. Wenn nicht geimpfte oder nicht genesene Personen dabei sind, bleibt es beim Treffen von einem Haushalt und maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts. Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren und für Personen, die sich nicht impfen lassen können. Im privaten Bereich bleibt es in Hessen bei einer dringenden Empfehlung auf die Beschränkung dieser Kontaktzahlen. Zudem werden Tests vor persönlichen Treffen empfohlen.
Der Betrieb von Tanzlokalen, Clubs und Diskotheken ist nunmehr landesweit und unabhängig von der Infektionsinzidenz vor Ort untersagt. Ein regulärer Gastronomiebetrieb ist dort möglich. Die Obergrenze für alle Veranstaltungen liegt künftig bei 250 Teilnehmern. Diese Regelung gilt sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich. Die neuen Maßnahmen gelten ab dem 28. Dezember und laufen bis zum 13. Januar. (pm/sh)