Kontaktbeschränkungen und Schließungen

"Die Lage bleibt ernst": Diese Corona-Regeln gelten ab Dienstag

Hessen setzt die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz zum 28. Dezember um. - Archivfoto: KN/Tobias Rehbein


Dienstag, 28.12.2021

HESSEN - Die Lage bleibe ernst und spitze sich mit Blick auf die Omikron-Variante weiter zu, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) nach der letzten Bund-Länder-Konferenz. Kontaktbeschränkungen und Schließungen: KINZIG.NEWS gibt einen kurzen Überblick über die verschärften Corona-Regeln, die ab Dienstag, 28. Dezember, gelten.

Die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum werden auf Gruppen von maximal zehn Personen verschärft. Wenn nicht geimpfte oder nicht genesene Personen dabei sind, bleibt es beim Treffen von einem Haushalt und maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts. Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren und für Personen, die sich nicht impfen lassen können. Im privaten Bereich bleibt es in Hessen bei einer dringenden Empfehlung auf die Beschränkung dieser Kontaktzahlen. Zudem werden Tests vor persönlichen Treffen empfohlen.

Clubs müssen schließen


Der Betrieb von Tanzlokalen, Clubs und Diskotheken ist nunmehr landesweit und unabhängig von der Infektionsinzidenz vor Ort untersagt. Ein regulärer Gastronomiebetrieb ist dort möglich. Die Obergrenze für alle Veranstaltungen liegt künftig bei 250 Teilnehmern. Diese Regelung gilt sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich.

Die neuen Maßnahmen treten ab dem 28. Dezember in Kraft und laufen bis zum 13. Januar. (sh)

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