Die wichtigsten Fragen

Corona-Impfung: Wann gelte ich als geboostert?

In den vergangenen Tagen erreichten unsere Redaktion viele Anfragen von Leserinnen und Lesern bezüglich ihres Impf- und Boosterstatus. - Symbolbild: KN


Mittwoch, 05.01.2022

HESSEN - Die Corona-Zahlen steigen täglich wieder an. Noch immer gibt es aber keine verlässlichen Zahlen, da über die Feiertage weniger getestet wurde. 

Besonders in Hessen gelten bestimmte Regionen, wie der Nachbarlandkreis Fulda, wieder als Corona-Hotspot. Im Main-Kinzig-Kreis lag die Inzidenz am Dienstag bei 202. Laut dem RKI wurden 346 neue Fälle gemeldet.

In den vergangenen Tagen erreichten unsere Redaktion viele Anfragen von Leserinnen und Lesern bezüglich ihres Impf- und Boosterstatus. KINZIG.NEWS hat beim hessischen Sozialministerium für Sie nachgefragt:

1. „Ich hatte Corona, dann eine Impfung. Gelte ich mit der 2. Impfung nun als ´geboostert´oder muss ich mich im Falle von 2G+ immer noch testen lassen?“

"Hier werden keine Tests benötigt. Nach einer durch PCR-Test nachgewiesenen Infektion reicht eine Impfung für den vollständigen Impfschutz, die zweite Impfung ist dann eine Auffrischimpfung."

2. „Ich wurde bereits zweimal geimpft und hatte dann eine Durchbruchinfektion. Gilt die Infektion nach vollständiger Impfserie als ´Booster´?“

"Hier werden weiterhin Tests benötigt. Gemäß Beschluss der GMK vom 14.12.2021 werden zunächst Personen mit erhaltener Auffrischimpfung von der Testpflicht im Rahmen der 2G-Plus-Regelung befreit. Die Gesundheitsministerkonferenz hat das BMG gebeten zu prüfen, ob und inwieweit weitere Personengruppen in den Anwendungsbereich der Aufhebung der Testpflicht einbezogen werden sollten und hierzu auch eine Stellungnahme der STIKO und des Expertenrats einzuholen. Ergebnisse dieser Prüfung stehen noch aus. Im Sinne einer bundeseinheitlichen Regelung werden daher auch in Hessen doppelt Geimpfte, die danach erkrankt und genesen sind, zunächst nicht mit vollständig geimpften Personen mit aufgefrischtem Impfschutz gleichgesetzt."

Sollten sich diese Regelungen ändern, werden wir bei K.N darüber berichten. (ab)

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