Land stärkt Gastronomie im ländlichen Raum mit 10 Millionen Euro
Donnerstag, 06.01.2022
HESSEN - „In ganz Hessen haben in den letzten Wochen zahlreiche Gaststätten im ländlichen Raum eine Förderzusage des Landes für Investitionen in ihren Betrieben erhalten“, sagt Hessens Umweltministerin Priska Hinz, die auch für Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen zuständig ist.
Insgesamt konnten in den letzten Wochen 47 Bewilligungen ausgesprochen werden mit einem Gesamtbetrag von über 1,7 Millionen Euro. Mit dem Betrag werden Investitionen in Höhe von insgesamt 4,6 Millionen Euro gefördert. Für das Sonderprogramm gegen das Gaststättensterben im ländlichen Raum hat die Landesregierung insgesamt rund zehn Millionen Euro bereitgestellt.
Für die Zukunft wappnen
„Von unserem Sonderprogramm profitieren natürlich die Unternehmen mit
ihren Beschäftigten sowie in vielen Fällen auch das lokale Handwerk,
aber auch die Bürgerinnen und Bürger, denn das Gastronomieangebot in
unseren Dörfern erfüllt eine wichtige soziale Funktion. In Gaststätten
treffen sich Freunde, Verwandte sowie Vereine, sie locken Einheimische
ebenso wie Reisende. Lockdown und geringe Besucherzahlen haben ihnen
schwer zugesetzt. Mit den Investitionen, die sie nun mit unserer Hilfe
tätigen, machen sie sich fit für die Zukunft“, sagte Hinz.
Die
geförderten Betriebe verteilen sich über ganz Hessen, gefördert wird
alles, was den Erhalt des Betriebes sichert. Das umfasst sowohl
Investitionen in den Bestand als auch die Erweiterung des
Angebotsspektrums. Besonders häufig haben die Betriebe in die
Küchentechnik oder den Gastraum investiert, aber auch für bauliche
Investitionen fließen Landesmittel, etwa für die Dachsanierung oder die
Schaffung einer neuen Außenterrasse.
Je nach erforderlicher
Investition variieren die Fördersummen stark, sie reichen von 8.000 Euro
für Küchengeräte und die Anschaffung neuer digitaler Systeme bis hin zu
160.000 Euro für einen kompletten Umbau von Gaststätte und Küche sowie
die Anschaffung eines Fahrzeuges für Wareneinkauf und Catering.
Mit dem Gaststättensonderprogramm können Betriebe im ländlichen Raum maximal 200.000 Euro Zuschuss erhalten - bei einer Förderquote von 45 Prozent. In den Jahren 2022 und 2023 sind jeweils zwei weitere Förderaufrufe geplant. (pm)