Hessische Landesregierung verlängert Corona-Schutzverordnung

Mittwoch, 12.01.2022
WIESBADEN - Die Hessische Landesregierung hat die aktuelle Corona-Schutzverordnung um weitere vier Wochen verlängert. Grund dafür sei das Auslaufen der Verordnung am kommenden Donnerstag, erklärte Ministerpräsident Volker Bouffier am Dienstag in Wiesbaden.
„Wir befinden uns nach wie vor in einer ernsten Lage, die Infektionszahlen sind sehr hoch. Deshalb müssen wir weiter vorsichtig und besonnen bleiben. Zugleich gibt es eine gute Nachricht: Die Zahlen sind über die Weihnachtsfeiertage nicht wie befürchtet explodiert“, sagte der Regierungschef. Auch die Situation in den Krankenhäusern sei zwar sehr angespannt, die Belastung der Intensivstationen habe sich jedoch nicht verschärft.
„Wir erwarten dennoch fortlaufend eine hohe Ansteckung und einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen. Da sich unsere Schutzmaßnahmen bewährt haben, werden wir diese nun auch fortsetzen und die Lage bezüglich Omikron genau im Blick behalten“, so Bouffier.
Verkürzung der Quarantänedauer
Der Ministerpräsident kündigte zugleich die Umsetzung der am vergangenen Freitag gefassten Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz an. Mit Blick auf die geplante Verkürzung der Quarantänedauer sowie der inzidenzunabhängigen Einführung der 2G-Plus-Regel müssten dazu aber zunächst Bundestag und Bundesrat entsprechende Änderungen beschließen. Dies sei im Laufe dieser Woche geplant. Die Landesregierung werde die hessische Corona-Landesverordnung dann auf dieser Grundlage zügig anpassen.
„Ich halte die geplante
Verkürzung bei den Omikron-Quarantäne-Regelungen für sehr wichtig, um
die Infrastruktur in unserem Land aufrecht zu erhalten. Auch für
Unternehmen, die ihren Betrieb am Laufen halten müssen und für die die
aufgrund von Omikron erwarteten Ausfälle hohe wirtschaftliche Einbußen
zur Folge hätten, sind Regeln für kürzere und vereinfachte Isolation von
hoher Bedeutung“, so der Ministerpräsident.
Bouffier betonte,
dass die 2G-Plus-Regelung in Hessen bereits jetzt in sogenannten
Hotspots gelte, also in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen
die Infektions-Inzidenzen an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350
liegt. Dort gilt bei Veranstaltungen (mehr als zehn Personen) sowie im
Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino,
Theater etc.) und in der Gastronomie im Innenbereich sowie bei
touristischen Übernachtungen die 2G-Plus-Regelung.
Die in der
Ministerpräsidentenkonferenz verabredete flächendeckende und
inzidenzunabhängige 2G-Plus-Regelung in der Gastronomie soll nach den
Entscheidungen auf Bundesebene ebenfalls in die Landesverordnung
aufgenommen werden, erklärte Bouffier. Zusätzliche Hotspot-Regelungen
wie die Maskenpflicht und Alkoholverbot an belebten Plätzen blieben
bestehen. (pm)