Die wichtigsten Änderungen der hessischen Corona-Regeln

Dienstag, 18.01.2022
HESSEN - Die Hessische Landesregierung hat die geltende Coronavirus-Schutzverordnung an die aktuellen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz angepasst. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen. Erster Tag der Gültigkeit: Montag, 17. Januar.
Wesentliche Änderungen der Corona-Regeln in Hessen:
- Vereinheitlichung und Verkürzung der Quarantänedauer
- Landesweite Einführung der 2G-Plus Regel in der Innengastronomie (2G in der Außengastronomie)
- Angleichung der maximalen Veranstaltungsgrößen auf 1.000 Teilnehmende im Freien; bislang war dies auf 250 begrenzt. In Innenräumen bleibt es bei maximal 250 Teilnehmenden.
- Auch geimpfte und genesene Schüler können jetzt an regelmäßigen Schülertestungen teilnehmen, damit den Status von 2G-Plus erreichen.
- Empfehlung zum Tragen von FFP2-Masken beim Einkaufen, in Geschäften und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs.
Viele Corona-Fälle, wenig schwere:
Die Infektionszahlen steigen bundesweit an. In Hessen liegt die Inzidenz landesweit bei 602,3 (Sonntag, 16.01.22). Das liegt an der hochansteckenden Omikron-Variante. Gleichzeitig bleibt die Situation in den Krankenhäusern weitgehend stabil, die Zahl der Intensivpatienten sinkt derzeit sogar leicht.
Ministerpräsident Volker Bouffier: "Daher können wir es verantworten, die Quarantäneregelungen - wie in der MPK vereinbart - anzugleichen und zu verkürzen und frühere Freitestungen zu ermöglichen."
Mit der Neuregelung soll ermöglicht werden, dass auch bei vielen Corona-Fällen die kritische Infrastruktur weiter funktioniert. Aufgrund der schnellen Verbreitung der Omikron-Variante drohten in vielen wichtigen Bereichen wie der Polizei, der Feuerwehr, der Strom- und Gasversorgung Personalengpässe.
Weiterhin gilt: Impfen, Impfen, Impfen
Bouffier: "Gerade im Hinblick auf Omikron ist es derzeit so wichtig wie nie, sich impfen zu lassen. Besonders die Auffrischungsimpfung trägt dazu bei, die Ansteckungsgefahr zu verringern und vor einem schweren Verlauf zu schützen."
Die Coronavirus-Schutzverordnung ist gültig bis zum 10. Februar 2022. (tby)