K.N erklärt

Neun Varianten für 2G-Plus-Status

Es gibt gleich neun verschiedene Varianten bei der 2G-Plus Regel - Foto: Pixabay (Symbolbild)


Dienstag, 18.01.2022

HESSEN - Seit Montag sind in Hessen neue Corona-Regeln in Kraft getreten. An vielen Orten gibt es nur noch Zutritt für Menschen, die dem 2G-Plus-Status entsprechen. Doch wann ist dies eigentlich der Fall?

Das Robert Koch-Instituts (RKI) sowie des Paul Ehrlich-Instituts (PEI) haben dafür Empfehlungen gegeben. Hessens Landesregierung um Ministerpräsident Volker Bouffier orientiert sich daran.

Ihr entsprecht der 2G-Plus-Regel, wenn Ihr einen dieser Punkte erfüllt:

- Doppelt geimpft und getestet

- Genesen und getestet

- Dreifach geimpft (geboostert)

- Genesen und doppelt geimpft

- NEU: Doppelt geimpft und genesen

- NEU: Geimpft, genesen, geimpft

- NEU: Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung) 

- NEU: Frisch genesen (max. 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests)

- NEU: Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung)

Ausnahmen von der 2G-Plus-Regel:

- Kinder bis zur Einschulung (keine Testnotwendigkeit)

- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre benötigen aktuellen Test oder Testheft 

- Personen, die sich nicht impfen lassen können benötigen aktuellen Test oder Testheft

- Doppelt geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler, mit Testheft (tby/ pm)

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