Neun Varianten für 2G-Plus-Status

Dienstag, 18.01.2022
HESSEN - Seit Montag sind in Hessen neue Corona-Regeln in Kraft getreten. An vielen Orten gibt es nur noch Zutritt für Menschen, die dem 2G-Plus-Status entsprechen. Doch wann ist dies eigentlich der Fall?
Das Robert Koch-Instituts (RKI) sowie des Paul Ehrlich-Instituts (PEI) haben dafür Empfehlungen gegeben. Hessens Landesregierung um Ministerpräsident Volker Bouffier orientiert sich daran.
Ihr entsprecht der 2G-Plus-Regel, wenn Ihr einen dieser Punkte erfüllt:
- Doppelt geimpft und getestet
- Genesen und getestet
- Dreifach geimpft (geboostert)
- Genesen und doppelt geimpft
- NEU: Doppelt geimpft und genesen
- NEU: Geimpft, genesen, geimpft
- NEU: Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung)
- NEU: Frisch genesen (max. 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests)
- NEU: Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung)
Ausnahmen von der 2G-Plus-Regel:
- Kinder bis zur Einschulung (keine Testnotwendigkeit)
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre benötigen aktuellen Test oder Testheft
- Personen, die sich nicht impfen lassen können benötigen aktuellen Test oder Testheft
- Doppelt geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler, mit Testheft (tby/ pm)