Muss ich mich bei einer Corona-Infektion isolieren?
Dienstag, 18.01.2022
HESSEN - Mit den neuen Corona-Regeln für Hessen gibt es auch neue Regelungen für Isolation und Quarantäne. Was das für Infizierte, Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen bedeutet.
Isolations-Regeln für Corona-Infizierte (positiver Schnell- oder PCR-Test):
- gelten unabhängig vom Impfstatus.
- 10 Tage Isolation. Anordnung durch Gesundheitsamt nicht notwendig.
- Freitestung nach 7 Tagen möglich. Mit Schnelltest von einer Teststelle oder PCR-Test.
- Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen gelten Sonderregeln: Arbeitsaufnahme ist nur nach Freitestung mit PCR-Test nach 7 Tagen möglich. Voraussetzung: mindestens 48 Stunden symptomfrei sein.
Quarantäne-Regeln für Haushaltsangehörige der Corona-Infizierten:
- Grundsätzlich 10 Tage Quarantäne, Anordnung durch Gesundheitsamt nicht notwendig.
- Freitestung nach 7 Tagen mit Schnelltest durch Teststelle oder PCR-Test möglich.
- Schüler und Kleinkinder können sich bereits nach 5 Tagen Freitesten lassen.
- Befreit sind dreifach Geimpfte, genesene und doppelt geimpfte Personen, doppelt geimpfte und dann genesene Personen, geimpft-genesen-geimpfte Personen, frisch doppelt Geimpfte (max. drei Monate nach Zweitimpfung), frisch Genesene (max. drei Monate nach positiven PCR-Test), genesene und frisch einmal Geimpfte (max. drei Monate nach Impfung).
Quarantäne-Regeln für weitere Kontaktpersonen von Corona-Infizierten:
- Anordnung erfolgt ausschließlich durch Gesundheitsamt.
- Grundsätzlich gelten Quarantäneregeln und Ausnahmen wie bei Haushaltsangehörigen. (tby/pm)