Biberdamm an Oderstraße abermals abgesenkt
Mittwoch, 02.02.2022
HANAU - Die derzeitige kleine "Seenplatte" zwischen Oderstraße und Autobahn zeigt es: Der dortige Biber ist mit seinem Dammbau im Fallbach aktiver denn je. Nachdem an Weihnachten 2020 schon einmal abgesenkt wurde, geschieht das nun wieder – natürlich alles vorher abgestimmt.
Ähnlich wie im Steinheimer Hellenbach soll ein zusätzliches Drainagerohr im Damm verlässlich helfen, den Wasserspiegel auf einem vertretbaren Niveau zu halten. "Hierbei ist zwischen Hochwasser- und Naturschutz verantwortlich abzuwägen mit Blick darauf, dass der Biber eine streng geschützte Art ist", erklärt Stadtrat Thomas Morlock.
Dieter Zuth, Leiter des Amtes für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz der Stadt Hanau, erklärt die Sachlage so: "Der Fallbach hat für die Anlieger eine wichtige Entwässerungsfunktion und stellt gleichzeitig einen Lebensraum für den streng geschützten Biber dar. Deshalb ist der Ausgleich zwischen dem dauerhaft sicheren Abfluss und den Artenschutzanforderungen nicht immer ganz einfach." Die Untere Wasserbehörde beim Main-Kinzig-Kreis habe Bedenken hinsichtlich der vorhandenen Überschwemmungslage zwischen Autobahn-Südseite und Oderstraße geäußert.
"Unsere Beobachtung seit Weihnachten 2020 hat gezeigt, dass sich die Situation in den vergangenen Monaten weiter zugespitzt hat", erläutert Zuth weiter. Die Untere Wasserbehörde sieht es als erforderlich an, den Biberdamm an der Oderstraße vollständig zu beseitigen. Mit diesem Schritt ist jedoch eine Schädigung der weiter nördlich liegenden Biberburg nicht zweifelsfrei auszuschließen.
Wiesen an A66 sollen nicht überfluten
Zuth und HIS-Leiter Markus Henrich sehen es als "derzeit wesentliche Festlegung" an, den Wasserstand so einzustellen, dass die Wiesen an der A 66 nicht dauerhaft überflutet werden und der Aufstau an der Oderstraße deutlich abgesenkt wird. Zur besseren Kontrolle und verlässlichen Regulierung des Niveaus solle der festzulegende Wasserstand durch den Einbau eines Drainagerohrs abgesichert werden. Das habe sich im Steinheimer Hellenbach bewährt. Diesen Eingriff muss wiederum die Untere Wasserschutzbehörde noch genehmigen.
"Sollte sich in den nächsten Monaten zeigen, dass dies keine tragfähige Lösung ist, so sind Schritte bis zum vollständigen Beseitigen des Damms zu ergreifen", schließt Amtsleiter Zuth. Das müsse dann mit der Oberen Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt abgestimmt und dann genehmigt werden. Bei dieser Abwägung lässt das Bundesnaturschutzgesetz eine Ausnahme vom verbotenen Eingriff in Biberdämme nur zu, wenn "zwingende Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses" vorliegen. Die Ausnahme setzt voraus, dass zumutbare Alternativen fehlen, die den Biber nicht schädigen. (pm)