MP Bouffier nach Bund-Länder-Gipfel

Corona-Lockerungen: Diskos & Clubs ab 4. März auf

Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) äußerte sich zu den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz. - Archivfotos: O|N


Donnerstag, 17.02.2022

WIESBADEN - Endlich ist es soweit! Am Mittwoch tagten erneut die Bund- und Länderchefs zur aktuellen Corona-Lage - dabei wurde beschlossen, dass die Maßnahmen stufenweise gelockert werden sollen. Am 20. März sollen dann die meisten Restriktionen wegfallen. Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) äußerte sich am späten Nachmittag in der Wiesbadener Staatskanzlei zu den genauen Maßnahmen.

Das Treffen stand ganz im Zeichen der Öffnungen - sogar noch deutlicher, als am Dienstagabend von einigen Medien berichtet. Im ersten Schritt des dreistufigen Planes sollen Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene komplett entfallen. Vor dem Treffen galt eine Obergrenze für Treffen im privaten Bereich von maximal zehn Personen. Alle Regelungen sollen dann am Montag im hessischen Corona-Kabinett in eine neue Landesverordnung gegossen werden, die dann im Verlaufe der kommenden Woche in Kraft treten soll. Und auch bei Veranstaltungen haben es deutliche Anpassungen ins Beschlusspapier geschafft: Bei Großveranstaltungen im Innenraum wird die Maximalkapazität auf 6.000 Personen erhöht, zudem dürfen die Innenräume nur zu 60 Prozent ausgelastet sein. Also auch hier gibt es eine deutliche Lockerung, die gerade für Kultur- oder Sportveranstaltungen ins Gewicht fallen wird. Bei Außenveranstaltungen, beispielsweise Spiele der Fußball-Bundesliga, ist eine maximale Auslastung von 75 Prozent gestattet, allerdings darf eine Kapazität von 25.000 Zuschauern dabei nicht überschritten werden.

Zweiter Lockerungsschritt am 4. März

Des Weiteren sollen im zweiten Schritt ab dem 4. März auch weitreichende Lockerungen für Hotels und Gastronomiebetriebe folgen. Denn dann soll das bisherige 2G-plus-Modell vom 3G-Modell abgelöst werden. Somit können dann auch ungeimpfte Personen mit einem tagesaktuellen Testnachweis die Angebote wieder nutzen. Diskotheken und Clubs können auch ab dem 4. März wieder öffnen, allerdings wird da das 2G-plus-Modell angewendet. Dies freut Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) besonders: "Diese Branche hat in den vergangenen zwei Jahren besonders gelitten, deshalb finde ich es besonders erfreulich, dass wir den Clubs und Diskotheken, die Möglichkeit geben können, wieder zu öffnen." Pünktlich zum Frühlingsanfang am 20. März soll dann der dritte Schritt in Kraft treten und damit verbunden weitgehend die Corona-Schutzmaßnahmen entfallen - ausgenommen die Maskenpflicht in Innenräumen sowie im öffentlichen Personennahverkehr. Allerdings benötige es aus Sicht des Hessischen Ministerpräsidenten eine rechtliche Grundlage: "Das Infektionsschutzgesetz läuft zum 19. März aus - leider konnten wir uns nicht mit der Bundesregierung über ein Basisschutz, wie beispielsweise der Maskenpflicht, einigen. Gerade für den späteren Jahresverlauf kann dies durchaus gefährlich werden. Wir hoffen, dass wir bis zum 20. März eine Einigung mit der Bundesregierung treffen können." Damit kritisierte er deutlich, die Bundesregierung und die Ampel-Koalition und war damit nach eigener Aussage nicht der Einzige beim Bund-Länder-Gipfel.

Gesundheitssystem zu keiner Zeit überlastet gewesen

Rückblickend zeigte sich Bouffier glücklich darüber, dass das Gesundheitssystem zu keiner Zeit der Pandemie überlastet gewesen sei: "Glücklicherweise war unser Gesundheitssystem zu keiner Zeit überlastet, in Verbindung mit der Tatsache, dass das Infektionsgeschehen seinen Höhepunkt erreicht hat, war es uns möglich diese weitreichenden Lockerungen zu treffen. Dennoch warne ich davor, die Pandemie ist noch nicht zu Ende." (Kevin Kunze)

Bis zu 25.000 Zuschauer sind bei Außenveranstaltungen, wie bei Spielen der Fußball-Bundesliga wieder erlaubt. Ab dem 20. März ist sogar eine Vollauslastung wieder möglich.
Bis zu 25.000 Zuschauer sind bei Außenveranstaltungen, wie bei Spielen der Fußball-Bundesliga wieder erlaubt. Ab dem 20. März ist sogar eine Vollauslastung wieder möglich.
Ab dem 4. März gilt in Hotels und in der Gastronomie die 3G-Regel
Ab dem 4. März gilt in Hotels und in der Gastronomie die 3G-Regel
Die Maskenpflicht gilt weiterhin in Innenräumen.
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