Betreuungssicherheit und Co.

Das gilt ab sofort für Kitas im MKK

Kinder in Betreuungseinrichtungen können seit dieser Woche schneller wieder in die Kita zurückkehren, wenn sie Kontakt zu einem positiv auf Corona getesteten anderen Kind hatten. - Foto: MKK-Pressestelle


Samstag, 19.02.2022

MAIN-KINZIG-KREIS - Ein Erlass des Landes Hessen von Mitte dieser Woche soll wieder für mehr Einheitlichkeit sorgen und Eltern mehr Verlässlichkeit bei der Betreuung geben. Der Main-Kinzig-Kreis setzt ihn bereits um und hat am Freitag eine entsprechende Allgemeinverfügung herausgegeben, die dieses Anliegen bekräftigt.

Landrat Thorsten Stolz: „Auch wenn die Fallzahlen derzeit sinken, müssen wir davon ausgehen, dass Corona den Betreuungsalltag noch sehr lange begleiten und natürlich auch beeinträchtigen wird. Umso wichtiger ist es da, eine Routine zu entwickeln und zu pflegen, die für die Kitas, die Verwaltung, aber insbesondere für die Eltern entlastend wirkt“, so Thorsten Stolz.

Das müssen Eltern jetzt beachten:

  • Positiv getestetes Kind: Wenn ein positiver Testbefund vorliegt, muss sich das Kind für die Dauer von zehn Tagen in häusliche Isolierung begeben. Sollte es sich in der Kita befinden, muss es umgehend abgeholt werden. Nach einem positiven Schnelltest muss das Ergebnis noch mittels PCR-Test verifiziert werden. Eine Freitestung in einem Testzentrum oder in einer Arztpraxis, sofern keine Symptome vorliegen, ist nach sieben Tagen möglich. Für positiv getestete Kinder – wie auch im Übrigen für positiv getestetes Erzieherpersonal – ändert sich somit erst mal weiter nichts.
  • Kinder der gleichen Gruppe: Die anderen Kinder der Kita-Gruppe müssen ebenfalls umgehend aus der Einrichtung abgeholt werden und erhalten ein Betretungsverbot für zehn Tage (ab letztem Kontakt). Sie können sich aber schon am gleichen Tag in einem Testzentrum oder in einer Arztpraxis freitesten lassen und am folgenden Tag mit Vorlage des Negativergebnisses zurück in die Kita. Sie müssen damit nicht mehr bis zum fünften Tag warten. Lassen sie sich nicht testen oder haben sie keinen negativen Testbefund vorzuweisen, gilt das Betretungsverbot weiter. Eine vorzeitige Freitestung bei Symptomfreiheit kann auch zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb dieser zehn Tage erfolgen.
  • Betreuungsperson ohne Immunschutz: Als Kontaktperson zu einem positiv getesteten Kind hat sich eine Betreuungsperson ohne Immunschutz unmittelbar in zehntägige Quarantäne zu begeben. Eine Freitestung in einem Testzentrum oder in einer Arztpraxis ist nach sieben Tagen möglich. Der Immunschutz ist erreicht, wenn mindestens eine Grundimmunisierung vorliegt (2G-Status).

Die Kindertagesstätten müssen wie bisher auch jeden neuen positiven Fall ans Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr melden. Bei einem größerem Ausbruchsgeschehen in einer Kita kann der Main-Kinzig-Kreis in der jeweiligen Einrichtung die Maßnahmen verschärfen und enger durch Tests überwachen. Die Freitestungen in den offiziellen Stellen und Arztpraxen sollen weiterhin bei der Bewertung des Lagebilds helfen. Darüber hinaus empfiehlt der Main-Kinzig-Kreis allen Eltern, ihre Kinder in den folgenden Tagen mindestens mal mit Selbsttests weiterhin zu testen und bei ihnen sensibel auf Symptome zu achten, die auf eine Covid-19-Erkrankung schließen lassen.

Hintergrund:

Am Donnerstagnachmittag haben Kreis, Städte und Gemeinden über die Änderungen beraten, die letztlich auch die Arbeit der kommunalen Bediensteten in den Kitas betreffen. Amtsleiter Dr. Wolfgang Lenz und Sakire Caglayan vom Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr erläuterten den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Fachbediensteten der Verwaltungen das Vorgehen. Am Freitag fand noch eine Abstimmungsrunde zwischen den Landkreisen und der Landesregierung zum Erlass statt, in der es um offene Verfahrensfragen auf Fachebene ging. (lb/pm)

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