K.N hat den Überblick

Corona-Schutzverordnung erneuert: Lockerungen kommen schrittweise

Die Hessische Landesregierung hat auf Basis der Beschlüsse der vergangenen Ministerpräsidentenkonferenz die Coronavirus-Schutzverordnung erneuert. - Symbolbild: Grafik KN


Dienstag, 22.02.2022

WIESBADEN - "Immer locker bleiben...": Die Hessische Landesregierung hat auf Basis der Beschlüsse der vergangenen Ministerpräsidentenkonferenz die Coronavirus-Schutzverordnung erneuert und darin schrittweise Lockerungen der Maßnahmen festgelegt. Hintergrund sind die sinkenden Infektionszahlen sowie die derzeit stabile Lage in den Krankenhäusern.

In einem Drei-Stufen-Plan sollen nun nach und nach bestimmte Einschränkungen aufgehoben werden. KINZIG.NEWS hat für Euch die "neuen Spielregeln" zusammengestellt.

Im ersten Schritt gilt ab dem 22. Februar


• Die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene im öffentlichen Raum entfallen. Bisher waren Treffen mit höchstens zehn Personen erlaubt. Die Kontaktbeschränkungen für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene bleiben zunächst bestehen.

• Geändert werden auch die Testvorgaben in Schulen. Nach einem positiven Coronafall in einer Klasse werden die Schülerinnen und Schüler derzeit zwei Wochen lang täglich getestet. In Zukunft finden diese täglichen Tests nur noch eine Woche lange statt. In der übrigen Zeit bleibt es bei drei verpflichtenden Tests pro Woche für ungeimpfte Schülerinnen und Schüler. Vollständig geimpften oder genesenen Schülerinnen und Schülern wird weiterhin eine freiwillige Teilnahme an den Testungen angeboten.

Im zweiten Schritt gilt ab dem 4. März

Bei Veranstaltungen werden wieder mehr Teilnehmende beziehungsweise Zuschauende zugelassen. - Symbolbild: O|N/Martin Engel

Bei Veranstaltungen werden wieder mehr Teilnehmende beziehungsweise Zuschauende zugelassen. - Symbolbild: O|N/Martin Engel

• Bei Veranstaltungen werden wieder mehr Teilnehmende beziehungsweise Zuschauende zugelassen. Für Veranstaltungen unter freiem Himmel beziehungsweise in Hallen gelten dabei weiterhin unterschiedliche Vorgaben.

Im Freien: Maximal 25.000 Teilnehmende/Zuschauende, ab dem 500. Platz maximal 75 Prozent Auslastung, 3G-Regel bei mehr als zehn Teilnehmenden/Zuschauenden und 2G-Plus-Regel bei mehr als 500 Teilnehmenden/Zuschauenden.

In Innenräumen: Maximal 6.000 Teilnehmende/Zuschauende, ab dem 500. Platz maximal 60 Prozent Auslastung, 3G-Regel bei mehr als zehn Teilnehmenden/Zuschauenden und 2G-Plus-Regel bei mehr als 500 Teilnehmenden/Zuschauenden.

• In den meisten Innenbereichen ist dann ein 3G-Nachweis ausreichend. Das heißt, der Zugang ist für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test möglich. Konkret betrifft dies folgende Innenräume: Sporthallen, Fitnessstudios, Saunen und Hallenbäder; Innenräume von Zoos, botanischen Gärten und Freizeitparks; Spielbanken und Spielhallen; Schlösser, Museen, Galerien und Gedenkstätten; alle körpernahen Dienstleistungen.

Wichtig: Die Vorgaben zum Tragen medizinischer Masken bleiben bestehen. Die 3G-Regel betrifft zudem ausschließlich die Innenbereiche. Im Freien sind dort weiterhin keine Test- beziehungsweise Geimpft- oder Genesenen-Nachweise erforderlich.

• Auch für den Zugang zur Gastronomie sowie zu Hotels und weiteren Übernachtungsbetrieben ist dann ein 3G-Nachweis ausreichend. In der Gastronomie gilt die 3G-Regel auch im Außenbereich.

• Diskotheken können auch die Innenbereiche mit 2G-Plus-Regel wieder öffnen.

• In der Schule entfällt die Maskenpflicht am Sitzplatz - das gilt ab Montag, 7. März.

Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) warnte zugleich vor einer fehlenden rechtlichen Grundlage für Corona-Schutzmaßnahmen ab dem 20. März. „Wenn das am 19. März auslaufende Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene nicht verlängert wird, fallen auf einen Schlag alle Regeln weg“, so Bouffier. (pm/sh)

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