Kein Freispruch erster Klasse: Gericht sieht zu wenig stichhaltige Beweise

Freitag, 30.08.2019
von Gelnhäuser Neue Zeitung
HANAU - Waren es wirklich die Angstschreie seiner Mutter, die der 13-jährige Leon (alle Namen geändert) an jenem Junitag im Jahr 2017 aus dem Wohnzimmer gehört hat? Oder verschwimmt die Wahrnehmung des Jungen, weil er Laura M. mit seiner Aussage vor Gericht nicht enttäuschen will? Es soll sich an diesem Abend um die Schreie einer Frau gehandelt haben, die gerade vergewaltigt worden ist. Der mutmaßliche Täter: ihr ehemaliger Geliebter.
Schenkt man ihr Glauben, soll der heute 47-Jährige Christian L. sein Opfer zweimal gegen dessen klar artikulierten Willen zum Sex gezwungen und dabei auch körperliche Gewalt ausgeübt haben. Christian L. muss sich deshalb wegen Vergewaltigung vor Gericht verantworten.
Doch es gab von Beginn an zwei komplett unterschiedliche Versionen der Geschichte: Christian L. bestreitet nicht nur die beiden Vorfälle, er will an besagten Tagen überhaupt nicht in der Wohnung des mutmaßlichen Opfers gewesen sein. Seine Frau, die ihm die Affäre mittlerweile verziehen hat, bestätigt dies vor Gericht. +++