Das sind die neuen Corona-Regeln

"Behutsame Lockerungen" für Gastronomie und Veranstaltungsbranche

In Hessen treten ab Freitag, 4. März, neue Corona-Regeln in Kraft. - Archivfotos: KN


Freitag, 04.03.2022

HESSEN - In Hessen treten ab Freitag, 4. März, neue Corona-Regeln in Kraft. Sie bringen behutsame Lockerungen vor allem für die Gastronomie und Veranstaltungsbranche. Events dürfen wieder von mehr Menschen besucht werden, wobei entscheidend ist, ob sie drinnen oder unter freiem Himmel stattfinden.

KINZIG.NEWS gibt einen Überblick über die neuen "Spielregeln".

• Bei mehr als zehn Besucherinnen und Besuchern gilt bei allen Veranstaltungen die 3G-Regel.
• Bei mehr als 500 Teilnehmenden/Zuschauenden gilt die 2G-Plus-Regel.
• An Veranstaltungen im Freien können bis zu 25.000 Menschen teilnehmen.
• Für die 500 Plätze übersteigende Kapazität ist eine maximale Auslastung von 75 Prozent zulässig.
• An Veranstaltungen in Innenräumen können maximal 6.000 Menschen teilnehmen.
• Für die 500 Plätze übersteigende Kapazität ist eine maximale Auslastung von 60 Prozent zulässig.

3G in Sporthallen und Restaurants

Sie bringen behutsame Lockerungen vor allem für die Gastronomie und Veranstaltungsbranche.
Sie bringen behutsame Lockerungen vor allem für die Gastronomie und Veranstaltungsbranche.

Darüber hinaus ist in den meisten Innenbereichen ein 3G-Nachweis ausreichend. Das heißt, der Zugang ist für Geimpfte, Genesene und Personen mit aktuellem negativen Test möglich. Konkret betrifft dies folgende Einrichtungen:

• Sporthallen, Fitnessstudios, Saunen und Hallenbäder.
• Innenräume von Zoos, botanischen Gärten und Freizeitparks.
• Spielbanken und Spielhallen.
• Schlösser, Museen, Galerien und Gedenkstätten.
• Alle körpernahen Dienstleistungen.
• Hotels und Gastronomiebetriebe.

Für Bars und Clubs sind die Regelungen anders gestaltet – hier muss im Innenbereich immer 2G-Plus umgesetzt werden – außerdem ist der Betrieb wie folgt zu regeln:·In Diskotheken, Bars und Clubs gilt im Außenbereich 2G, außerdem eine Kapazitätsbeschränkung auf 75 Prozent ab dem ersten Gast. Im Innenbereich gilt neben 2G-Plus eine Kapazitätsbeschränkung auf 60 Prozent der Gesamtkapazität.

Eine weitere Änderung tritt zudem am Montag, 7. März, in Kraft: Dann entfällt für alle Schülerinnen und Schüler in Hessen die Maskenpflicht am Sitzplatz. (pm/sh)

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